Ziel ist es, Verwahrrisiken zu begrenzen und den Kunden- und Anlegerschutz zu stärken, wie die Behörde am Montag mitteilte.

Konkret verlangt die Finma von den beaufsichtigten Instituten, dass Kryptowährungen nur bei angemessen beaufsichtigten Verwahrern gehalten werden. Diese müssten über ausreichende technische Infrastruktur und Fachwissen verfügen, heisst es in der Aufsichtsmitteilung. Zudem müsse sichergestellt sein, dass die Krypto-Vermögenswerte im Konkursfall des Verwahrers aussonderbar sind und nicht in die Konkursmasse fallen.

Bei einer Auslagerung der Verwahrung ins Ausland fordert die Finma eine gleichwertige Aufsicht sowie einen mit der Schweiz vergleichbaren Konkurs- und Anlegerschutz. Die Verantwortung für die korrekte Auswahl geeigneter Verwahrer liege weiterhin bei den beaufsichtigten Finanzinstituten.

(AWP)