Die Initiative verlangt eine nationale Steuer auf Erbschaften und Schenkungen von mehr als fünfzig Millionen Franken, zugunsten des Klimaschutzes. Nachfolgend Fragen und Antworten zur Vorlage:

Was gilt heute?

Erbschaften werden in der Schweiz auf Bundesebene nicht besteuert. Im Juni 2015 scheiterte eine Volksinitiative von SP, Grünen, EVP und Gewerkschaftsbund für eine nationale Erbschaftssteuer zugunsten der AHV an der Urne.

Das Netto-Null-Ziel 2050 hat das Stimmvolk an der Urne beschlossen, mit dem Klimaschutzgesetz. Ebenso gibt es finanzielle Fördermassnahmen, um die Energiewende voranzubringen. Dem Bund stehen dafür jährlich rund zwei Milliarden Franken zur Verfügung. Das Entlastungspaket 2027, mit dem der Bundesrat den Haushalt im Gleichgewicht halten will und über das das Parlament noch entscheidet, könnte allerdings auch das Gebäudeprogramm treffen.

Gibt es bereits Erbschaftssteuern?

In den Kantonen sind Erbschaftssteuern möglich, und fast alle Kantone nutzen diese Möglichkeit auch. Allerdings werden Witwen, Witwer und Nachkommen bei Erbgängen häufig nicht besteuert.

Die Kantone wollen die Kompetenz für Erbschafts- und Schenkungssteuern behalten. Sie seien in der Lage, eine angemessene Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen festzulegen, sagt Markus Dieth, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KDK), dazu. In den vergangenen Jahren hätten Erbschafts- und Schenkungssteuern Kantonen und Gemeinden Einnahmen von rund 1,4 Milliarden Franken gebracht.

Was will die Initiative?

Die Juso fordern mit der Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» eine Besteuerung von fünfzig Prozent auf Nachlässen und Schenkungen von Einzelpersonen von mehr als fünfzig Millionen Franken - die ersten fünfzig Millionen Franken wären dabei steuerfrei. Die Einnahmen sollen zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone gehen. Die Gelder dürften ausschliesslich für den Klimaschutz verwendet werden.

Zusätzlich sind Massnahmen gefordert zur Verhinderung von Steuervermeidung, etwa durch Wegzug aus der Schweiz. Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung gehen davon aus, dass 2021 in der Schweiz rund 2500 Steuerpflichtige mit einem Vermögen von mehr als fünfzig Millionen Franken lebten.

Wie hoch könnten die Einnahmen sein?

Das Initiativkomitee geht von Einnahmen von im Mittel sechs Milliarden Franken pro Jahr aus. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hingegen schätzt, dass die neue Steuer jährlich 4,3 Milliarden Franken einbringen könnte. Zu bedenken sei aber, dass viele sehr Vermögende wegen der neuen Steuer die Schweiz verlassen würden und weniger sehr Reiche zuziehen würden, heisst es vom Bundesrat.

Die Kantone hätten bereits festgestellt, dass Gutbetuchte wegen der Steuer zögerten, vom Ausland in die Schweiz zu ziehen, sagt auch Nationalrätin Monika Rüegger (SVP/OW). Wegen der Wegzüge und ausbleibender Zuzüge befürchten Bund und Kantone, dass weniger Einkommens- und Vermögenssteuern anfallen und die neue Steuer die Einnahmen substanziell verringern oder sogar ins Minus drücken könnte.

Gibt es eine Rückwirkung?

Die Frage, wie weit nach einem Ja rückwirkend gehandelt würde, löste im Sommer 2024 lebhafte Diskussionen über Wegzüge aus der Schweiz aus. Die in diesem Zusammenhang angesprochene Wegzugsteuer kommt für den Bundesrat nicht infrage. Er schreibt, dass die Steuer an sich fällig wird, wenn Erblasserinnen und Erblasser ab dem Tag der Annahme versterben. Hingegen könnten die Massnahmen zur Vermeidung der Steuer erst wirken, wenn das Gesetz zur Umsetzung der Initiative in Kraft tritt, also spätestens drei Jahre nach einem Ja.

Sind Unternehmen betroffen?

Ja, auch Unternehmerinnen und Unternehmer müssten bei der Regelung ihres Nachlasses die Steuer bezahlen. Wirtschaftsverbände befürchten, dass es damit unmöglich werden könnte, ein Unternehmen an die nächste Generation weiterzugeben. Das Vermögen seiner Firma stecke in Patenten und Maschinen und nicht auf dem Bankkonto, sagt zum Beispiel Bernhard Emch, CEO des Liftbauers Emch. Da sich das Firmenvermögen nicht einfach verflüssigen lasse und Kredite für die Erbschaftssteuer illusorisch seien, würde nur ein Verkauf bleiben.

Die Erbschaftssteuer könne die wenigen betroffenen Unternehmen stärken, wenn diese sich eine verbreiterte Kapitalbasis schafften, um die Erbschaftssteuer zu finanzieren, sagte demgegenüber Irmi Seidel, Titularprofessorin und Ökonomin an der Universität Zürich, Befürworterin der Initiative. Alternativ könnten Unternehmen ihre Mitarbeitenden zu Miteigentümern machen beziehungsweise das Unternehmen in eine Genossenschaft umwandeln.

Wer sind die Befürworter?

Eingereicht haben die Initiative die Juso. SP und Grüne unterstützen sie. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat Stimmfreigabe beschlossen.

Was sagen die Befürworter?

Sie wollen die Reichsten finanziell dafür geradestehen lassen, dass sie das Klima mit ihrem luxuriösen Lebensstil am meisten schädigen. Demgegenüber würden die Ärmsten am stärksten unter dem Klimawandel leiden. Die zehn reichsten Familien der Schweiz würden gleich viel Emissionen verursachen wie neunzig Prozent der Bevölkerung. Die Steuer auf den Nachlässen der Superreichen sei nötig, um die Zukunft zu retten und die Wirtschaft nachhaltig umzubauen. Im Ständerat sagte Carlo Sommaruga (SP/GE), die Vermögen konzentrierten sich bei wenigen, dank Erbschaften.

Die bürgerliche Mehrheit habe gegenüber der Klimakrise versagt, argumentieren die Befürworterinnen und Befürworter zudem. Grosse und sozial gerecht finanzierte Investitionen seien darum dringend. Indem die Steuer von Privatpersonen erhoben werde und nicht bei Unternehmen. Anträge von Rot-Grün, Erbschaften von natürlichen Personen moderater zu besteuern, fielen in beiden Kammern durch.

Wer sind die Gegner?

Gegen die Initiative sind Bundesrat und Parlament. SVP, FDP, Mitte-Partei und GLP sowie zahlreiche Wirtschaftsverbände wehren sich gegen das Vorhaben.

Was sagen die Gegner?

Bund und Kantone befürchten, dass die neue Steuer viele sehr Vermögende oder auch Unternehmerinnen und Unternehmer dazu bewegt, aus der Schweiz fortzuziehen respektive gar nicht erst zuzuziehen. Das könnte sich auch auf Vermögens- und Einkommenssteuern auswirken und unter dem Strich sogar zu Steuerausfällen führen.

Das bürgerliche Nein-Komitee spricht von einer «Enteignungsinitiative». Besonders Familienunternehmen würde die Steuer zum Verkauf zwingen, möglicherweise ins Ausland. Die höchsten Vermögen lägen oft bei Inhabern und Inhaberinnen von Unternehmen, und nicht auf Bankkonten. Ohne die stärksten Steuerzahlenden fehlten die Mittel für Forschung und für neue Technologien, sagt zum Beispiel Nationalrätin Céline Weber (GLP/VD). Der Bundesrat verweist auf die aktuelle Klimapolitik. Der Bund stelle pro Jahr zwei Milliarden Franken an Fördergeldern zur Verfügung. Die verlangte Steuer schaffe zudem keine Anreize für klimafreundliches Verhalten.

Was kosten die Kampagnen?

Die Gegnerinnen und Gegner der Initiative lassen sich den Abstimmungskampf einiges kosten. Über dreieinhalb Millionen Franken haben die verschiedenen Komitees für die Nein-Kampagne budgetiert - ein Vielfaches der Befürwortenden. Das zeigen Zahlen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Am meisten Geld für die Nein-Kampagne stellt demnach der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse zur Verfügung, nämlich 1,3 Millionen Franken.

In die Ja-Kampagne der Initiantinnen und Initianten fliessen dagegen vergleichsweise wenig Mittel. Laut der EFK haben die Juso ein Budget von rund 400'000 Franken angegeben, rund ein Zehntel dieser Mittel wird von der Mutterpartei zur Verfügung gestellt. Insgesamt sind die Ausgaben der Befürwortenden neun Mal tiefer als jene der Gegnerinnen und Gegner.

Wie kommt die Initiative an?

Abstimmungsumfragen zeigen, dass die Initiative derzeit chancenlos ist. Gemäss der ersten SRG-Umfrage hätten Mitte Oktober 62 Prozent der Stimmberechtigten bestimmt oder eher dagegen gestimmt, 35 Prozent bestimmt oder eher dafür.

Der ersten Umfrage von «20 Minuten» und Tamedia zufolge lehnten 67 Prozent der Befragten das Volksbegehren für eine Erbschaftssteuer ab. 31 Prozent wollten es annehmen.

(AWP)