Frankreichs Ministerpräsident Sebastien Lecornu erliess am ‌Sonntag ⁠ein entsprechendes Dekret und verwies dabei auf den Schutz ⁠der nationalen Sicherheit. Demnach ist für den Erwerb von zehn Prozent oder ‌mehr der Anteile an einer ‌börsennotierten französischen Firma aus einem ​sensiblen Sektor durch einen nicht-europäischen Investor künftig eine Genehmigung der Regierung erforderlich. Dies gelte unabhängig davon, ob das Unternehmen in Frankreich oder im Ausland gelistet sei, hiess ‌es in dem Erlass. Bislang griff die staatliche Prüfung erst, wenn 25 Prozent der Stimmrechte den Besitzer wechselten. Die ​neue Regel soll noch in diesem Monat in ​Kraft treten.

Die Schwelle werde ​gesenkt, um sich vor opportunistischen Übernahmen durch nicht-europäische Investoren bei ausserhalb ‌der EU gelisteten französischen Firmen zu schützen, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen könnten, hiess es in dem ​Dekret. ​Der Schritt erfolge ⁠vor dem Hintergrund erheblicher geopolitischer Spannungen und ​solle den Schutz ⁠von Unternehmen und Technologien gewährleisten, die für die Sicherheit ‌des Landes von entscheidender Bedeutung seien.

Um die Kapitalbeschaffung der Firmen an den Märkten nicht ‌zu behindern, muss das Finanzministerium künftig innerhalb ​von zehn Tagen nach Antragstellung entscheiden, ob eine Transaktion eingehend geprüft wird. 

(Reuters)