Das Gericht verurteilte die beiden Unternehmen zur Höchststrafe für ‌juristische Personen von jeweils 225.000 Euro. ‌Es folgte damit ​der Forderung der Staatsanwaltschaft. Mit dem Urteil wurde eine frühere Entscheidung aus dem Jahr 2023 aufgehoben. Damals waren der Flugzeugbauer Airbus und die Fluggesellschaft Air France ‌von dem Vorwurf freigesprochen worden.

Bei dem Unglück auf der Strecke von Rio de Janeiro nach Paris waren alle ​228 Menschen an Bord ums Leben ​gekommen. Der Airbus A330 der ​Air France war am 1. Juni 2009 auf dem ‌Flug AF447 über dem Atlantik von den Radarschirmen verschwunden. Ermittler hatten Jahre später festgestellt, dass die Piloten nach dem ​Ausfall ​der vereisten Geschwindigkeitssensoren ⁠falsch reagiert und die Maschine in ​einen Strömungsabriss gesteuert hatten. ⁠Die Anklage hatte sich jedoch auf Versäumnisse ‌der Unternehmen konzentriert. Sie warf ihnen unter anderem mangelhafte Schulung der Piloten und eine unzureichende ‌Reaktion auf ähnliche frühere Vorfälle vor. 

(Reuters)