Anleger erhalten damit die lang erwartete Gewissheit, dass ihre Investments im Sektor dann auch mit den Klimazielen der EU in Einklang stehen. Emittenten, die ihre Anleihen als "grün" vermarkten wollen, müssen gemäss dem Standard nachweisen, dass sie die Erlöse in Massnahmen und Geschäftsbereiche stecken, die mit der Liste der umweltfreundlichen Aktivitäten übereinstimmen, der so genannten Taxonomie. Im Rahmen des von EU-Parlament und Mitgliedsländern erzielten Kompromisses gibt es einen Flexibilitätsspielraum von 15 Prozent für Aktivitäten, die noch nicht durch das Regelwerk abgedeckt sind.

"Diese Verordnung schafft einen Goldstandard, den grüne Anleihen anstreben können", erklärte Paul Tang, Chefunterhändler des EU-Parlaments. "Grüne Anleihen, die dieses System nicht nutzen, dürften künftig mit wachsendem Misstrauen betrachtet werden."

Der lang erwarteten Einigung waren Meinungsverschiedenheiten darüber vorausgegangen, wie streng das Regelwerk sein muss, und ob alle Emittenten, die grüne Anleihen begeben, zur Einhaltung verpflichtet werden sollten. Im Dezember war ein Deal noch an der Frage gescheitert, wie viel Flexibilität den Emittenten bei den Investitionen der Erlöse eingeräumt werden sollte.

Eine Art Kompromiss

Anlegern soll das Regelwerk Brüssels helfen, sich in dem Marktsegment mit einem jährlichen Emissionsvolumen von fast 500 Milliarden Euro zurechtzufinden, das derzeit von einem Mischmasch aus Branchenrichtlinien und freiwilligen Standards geprägt ist. Unternehmen werden sich zu Übergangsplänen verpflichten müssen, hiess es der Erklärung des EU-Parlaments zum Thema.

Ein Streitpunkt, der noch im Dezember einen Kompromiss verhindert hatte, war die Frage, inwieweit die Taxonomie auch für andere Arten von ESG-Titeln, wie etwa nachhaltigkeitsbezogene Anleihen, gelten sollte. Die nun erzielte Einigung sieht "freiwillige Offenlegungspflichten" als eine Art Kompromiss vor, heisst es in einer auf der Website des Europäischen Rates veröffentlichten Erklärung.

Die erzielte Einigung bedarf noch der endgültigen Zustimmung des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten.

(Bloomberg)