Das Handelsgericht Zürich hat im Verfahren zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS zwei weitere Zwischenentscheide gefällt: Es gewährt den Klägern im Verfahren Akteneinsicht und ordnete ein Bewertungsgutachten zur CS an.
Der Entscheid zur Akteneinsicht sei bereits am 5. Februar gefallen, teilte der Schweizerische Anlegerschutzverein am Montag mit. Das Gericht gewährt den Angaben zufolge den Klägern volle Einsicht in die von der UBS editierten Dokumente und erteilte den Gutachterauftrag zur Ermittlung des Werts der Credit Suisse zu Fortführungswerten definitiv.
Die UBS hatte laut dem Verein zuvor versucht, den Klägern den Zugang zu den von ihr edierten Unterlagen zu verweigern. Das habe das Gericht nun abgelehnt und entschieden, dass die Kläger Zugang zu den ungeschwärzten Dokumenten erhalten.
Die Dokumente würden insbesondere die interne Willensbildung der UBS im Vorfeld der CS-Übernahme vom 19. März 2023 beleuchten. Zudem beinhalte die Aktensammlung von der UBS erstellte Bewertungsmodelle für die CS.
Parallel dazu sei vom Handelsgericht ein Gutachtensauftrag an zwei Experten erteilt worden. Diese sollen den Wert der CS zu Fortführungswerten im Hinblick auf die Fusion ermitteln.
(AWP)

