Die erste Instanz hatte die Haushälterin des Ex-Credit-Suisse-CEO freigesprochen. Tidjane Thiam akzeptierte den Freispruch nicht und legte beim Zürcher Obergericht Berufung ein. Der Haushälterin wird vorgeworfen, sie habe ihren ehemaligen Chef beim Internationalen Olympischen Komitee (IOK) anschwärzen wollen, um Geld von ihm zu erpressen.

Am 2. März 2021 habe sie seiner Assistentin ein entsprechendes Mail geschickt. Aus Sicht der Rumänin schuldete Thiam ihr noch Geld. Den Betrag von 587'000 Franken sah sie als Vergleichszahlung. Sie habe Thiam beim IOK und Gewerkschaften als schlechten Arbeitgeber anschwärzen wollen, so der Vorwurf. Thiam ist Mitglied im IOK.

Thiam informierte das IOK

Die Rumänin sagte am Bezirksgericht Meilen aus, dass sie nie Ferien gehabt habe und die Arbeit sehr stressig gewesen sei. Den Ausschlag für die E-Mail habe ein Streit mit Thiams Partnerin gegeben. Diese soll sie wüst beschimpft haben, obwohl sie an einem Sonntag um 5 Uhr morgens notfallmässig zur Arbeit in der Villa in Herrliberg erschienen sei.

Das Bezirksgericht Meilen sah beim Vorgehen der 43-Jährigen weder versuchte Nötigung noch Erpressung. Thiam habe das IOK selber informiert, einen Nachteil habe er wegen der Drohung offenbar nicht erwartet, heisst es im Urteil.

Die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Freispruch, sie reichte keine Berufung ein. Thiam trägt somit das ganze Risiko bezüglich Kosten, wenn es erneut zu einem Freispruch kommen sollte.

(AWP)