Die Kommission sei zum Schluss gekommen, dass der angestrebte Zusammenschluss keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwerfe, heisst es in einem am Dienstag veröffentlichten Schreiben der Behörde. Sie verweist dabei auf die «begrenzte» Marktposition der Versicherer nach der Fusion.
Neben dem Schweizer Heimmarkt sind die beiden Versicherer auch in Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich, Belgien, Luxemburg und Österreich tätig. Die Aktionäre beider Versicherungsunternehmen haben dem Zusammenschluss bereits zugestimmt.
(AWP)