Dividenden, die eine gewisse Renditeschwelle übersteigen, könnten künftig in der Schweiz als Lohn gelten. Der Bundesrat will bei der nächsten AHV-Revision prüfen, das Gesetz entsprechend abzuändern, um Verluste bei den AHV-Beiträgen einzudämmen.
Wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte, hat sie diesen Vorschlag in einem Bericht festgehalten, den der Ständerat im März 2023 vom Bundesrat verlangte. Die kleine Kammer überwies damals ein Postulat von Ständerätin Eva Herzog (SP/BS) an die Landesregierung.
Darin machte Herzog geltend, mit den 2009 und 2020 eingeführten Unternehmenssteuerreformen seien in der Schweiz die Anreize zur Ausrichtung von Dividenden anstelle von Löhnen gestiegen. Wiederholt aufgetaucht, aber vom Bundesrat wenig konkret beantwortet worden sei bisher die Frage, wie sich diese steuerliche Entlastung auf die Beiträge für die Sozialversicherungen auswirke.
Steuervorteil für Dividenden
Der Bundesrat schreibt nun, Dividenden böten einen Steuervorteil, da sie nur noch teilbesteuert würden. Sie seien im Gegensatz zu Löhnen von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
Er stelle eine stetige Zunahme der Anzahl Kapitalgesellschaften fest und damit auch von Unternehmen, die Dividenden anstelle von Löhnen auszahlen, schrieb der Bundesrat. Für 2018 lasse sich sagen, dass die Gründungen von Kapitalgesellschaften anstelle von Einzelunternehmen zu einem geschätzten Ausfall von AHV-Beiträgen in der Höhe von 182 Millionen Franken geführt habe.
Im am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedeten Bericht heisst es weiter, dass die Ausgleichskassen «regelmässig Missbrauchsfälle» feststellten.
(AWP)

10 Kommentare
Dann sollte mann aber auch seine Verluste abziehen können
Aber es ist nur immer vom Gewinn die Rede, das Risiko trage ich und nicht der Staat.
Unglaublich diese vorstöse aber sie merken langsam das ihnen die Felle wegschwimmen.
Wieder so ein marktvernichtendes linksgrünes Sozialisten-Gebaren.
Dann sollte aber endlich auch berücksichtigt werden, dass Dividenden über Steuern auf Firmengewinnen und Einkommenssteuern teilweise doppelt besteuert werden.
Wieder etwas wie man an das Geld von anderen ran kommen möchte. Missbräuche sollen bekämpft werden richtig, aber sollen dann Rentner welche die Dividende als Einkommen benötigen auch noch AHV darauf zahlen? Rentner sollen schön brav ihr Geld als Rente beziehen. Man versucht mit allen mitteln die finanzielle Unabhängigkeit der Bürger zu untergraben.
Wenn die Dividenden und eventuell anderer Lohn von einundderselben Firma den Freibetrag von CHF 16800.- übersteigen, dann Ja.
Andernfalls ist es ja fur Rentner kein AHV-Pflichtiges Einkommen.