Der hypothekarischen Referenzzinssatz geht von 1,75 auf 1,50 Prozent zurück, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilt. 2023 war er in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent geklettert und verharrte seither auf diesem Niveau. Einige Vermieter hatten die Erhöhungen zum Anlass genommen, die Mieten deutlich zu erhöhen - teilweise um mehr als 10 Prozent.

Zur Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken. Gemäss BWO ist dieser mit 1,53 Prozent gegenüber dem Vorquartal (1,63 Prozent) deutlich gesunken.

Der Referenzzinssatz wird jeweils auf das nächste Viertelprozent auf- oder abgerundet. Für eine weitere Senkung müsste er nun auf unter 1,38 Prozent sinken. Eine Erhöhung gäbe es bei über 1,62 Prozent.

Mit der Senkung war im Vorfeld gerechnet worden. Denn die Nationalbank hat die Leitzinsen zuletzt viermal in Folge gesenkt, zuletzt im Dezember. Das hat Hypotheken wieder günstiger gemacht.

Aus der Senkung des Referenzzinssatzes ergibt sich laut dem BWO nun für Mieterinnen und Mieter im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent, falls der bisherige Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,75 Prozent beruht. Neben der Änderung des Referenzzinssatzes können aber weitere Kostenfaktoren, insbesondere die Teuerung, eine Rolle in der Mietzinsgestaltung spielen. Santosh Brivio, Senior Economist der Migros Bank begründet dies in einer Mitteilung der Bank vom Montagmorgen wie folgt: «Da auch die Schweiz in den letzten Jahren mit einer für ihre Verhältnisse hohen Inflation konfrontiert war, kann sich somit ein Mietzinssenkungsbegehren sogar als Bumerang erweisen.» Gemäss der Migros Bank dürften Vermieter bei einem Mietzinsbegehren neben einer allgemeinen Kostensteigerung von 0,5 bis maximal 1 Prozent auch 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung gegenrechnen. 

Der hypothekarische Referenzzinssatz wird das nächste Mal am 2. Juni 2025 veröffentlicht.

(AWP/cash)