Grund dafür seien die per Ende Dezember eröffneten Sanierungsverfahren der beiden operativen Töchter Signa Prime und Signa Development, teilte der Sanierungsverwalter der Holding am Donnerstag mit. Durch den Verfahrenswechsel würden die vorgegebenen Fristen entfallen, was bedeutet, dass der weitere Verfahrensverlauf bei den beiden Töchtergesellschaften abgewartet werden könne. Die Abstimmung der Gläubiger beider Gesellschaften über den Sanierungsplan ist für den 18. März anberaumt. Die den Gläubigern angebotene Sanierungsquote von 30 Prozent binnen zwei Jahren bleibe aufrecht, teilten die Gläubigerschutzverbände KSV1870 und Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) mit.

«Nachvollziehbare Informationen aus diesen Verfahren sind zwingend erforderlich, um die Erfüllbarkeit und Angemessenheit des Sanierungsplans der Signa Holding GmbH ordnungsgemäss prüfen zu können», heisst es in einer Mitteilung des Sanierungsverwalter Christof Stapf, der nun auch die Geschäftsführung übernimmt. Als neuer Termin für die Sanierungsplantagsatzung werde derzeit Ende April angepeilt. Bisher war die Gläubigerversammlung für den 12. Februar angekündigt.

Die Gläubigerschutzverbände gehen davon aus, dass das Gericht dem Antrag von Signa Folge leisten wird. Auswirkungen auf die weitere Entwicklung im Insolvenzverfahren erwarten sie nicht. Bereits seit Eröffnung des Sanierungsverfahrens würden sämtliche Handlungen in engster Abstimmung mit dem Sanierungsverwalter erfolgen, sagte Karl-Heinz Götze vom KSV1870. Keine Auswirkungen erwartet der Experte auch auf die vom Sanierungsverwalter eingeleiteten Restrukturierungs- und Stabilisierungsmassnahmen.

(Reuters)