Neben Privatpersonen können neu auch Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag wie beispielsweise Architekturschaffende oder Handwerksleute eine Registrierung beantragen. Dies hatte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) im März mitgeteilt. Internetadressen mit der Domain .swiss waren bisher nur öffentlichen oder privaten Unternehmen und Organisationen vorbehalten.

Um die Bedingungen für einen .swiss-Domain-Namen zu erfüllen, muss die offizielle Bezeichnung der Gesuch stellenden Person einen offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandsamt registrierten Nachnamen enthalten. Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer dürfen ihren Domain-Namen mit der Endung .swiss nur für private oder wohltätige Zwecke verwenden, wie es weiter hiess.

Der Domain-Name .swiss wurde bereits 2016 lanciert, war aber nicht frei erwerbbar. Der Bundesrat hatte am 2. Juni 2023 eine Öffnung der Domain beschlossen. Die revidierte Verordnung über Internet-Domains (VID) trat Anfang dieses Jahres in Kraft.

(AWP)