Die Privatbank Julius Bär ist von einem Berufungsgericht in Paris zu einer Busse von zwei Millionen Euro verurteilt worden. 

Das Berufungsgericht verringerte allerdings die Geldstrafe für die Zürcher Privatbank. Im März 2022 hatte ein französisches Strafgericht die Bank zu einer Geldstrafe von 5 Millionen Euro verurteilt. Die Berufungsinstanz gab keine Gründe für ihr Urteil an.

Sie hob ausserdem ein Urteil der ersten Instanz auf, das die Schweizer Bank zur Zahlung von 400'000 Euro Schadensersatz an den französischen Staat verurteilt hatte und wies die Forderungen des Staats vollumfänglich ab.

Das Strafgericht hatte Julius Bär damals verurteilt, weil es die Bank versäumt habe, im Jahr 2008 die notwendigen Überprüfungen eines Kontos in der Singapurer Niederlassung durchzuführen. Bis zur Schliessung durch den Begünstigten im Oktober 2008 flossen etwa 1,9 Millionen Euro über dieses Konto.

In dem «Crépuscule»-Betrugsfall um die Mehrwertsteuer auf Verschmutzungsrechte ging es um einen Betrag von 146 Millionen Euro. In den Jahren 2017 und 2019 waren zwölf Personen zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt worden.

Die anhaltende Betrügereien im CO2-Emissionshandel hatten den französischen Fiskus insgesamt 1,6 Milliarden Euro gekostet. Die Masche war einfach: Die Täter kauften jeweils in einem europäischen Land steuerfrei Verschmutzungsrechte und verkauften sie in Frankreich zu einem Preis ohne Mehrwertsteuer. Die Steuer wurde nie an den Staat abgeführt.

(AWP)