Die Zölle dürften von Dauer sein. Er glaube nicht, dass sich für die meisten Schweizer Unternehmen nun grundlegend etwas ändern werde, erklärte der Direktor der Handelskammer Schweiz-USA auf Anfrage von Keystone-SDA. Ausnahmen, wie beispielsweise für Arzneimittel, blieben bestehen. Das Gleiche erwarte er auch für den Goldhandel.
Rahul Sahgal betonte, dass es seiner Meinung nach für die USA wenig Sinn mache, Zölle auf Produkte zu erheben, die sie nicht selbst herstellten, wie beispielsweise Uhren oder Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung. Diese Waren könnten nämlich «nicht einfach durch ein amerikanisches Produkt ersetzt werden».
Der Entscheid des Obersten US-Gerichts zeige deutlich, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung in den Vereinigten Staaten funktionierten. Das sei denn auch «die grosse gute Nachricht» vom Freitag.
Zeit um Handelsabkommen auszuarbeiten
Mit dem von Donald Trump angekündigten neuen Steuersatz sei die Schweiz mit den anderen Ländern gleichgestellt. «Wir haben 150 Tage Zeit, um ein Handelsabkommen auszuhandeln», erklärte Sahgal. Der Rahmen für den transatlantischen Handel habe sich nachhaltig verändert. Zölle würden zumindest für eine gewisse Zeit bestehen bleiben.
Zur Frage einer möglichen Rückerstattung der bereits erhobenen hohen Zölle, erklärte Sahgal, Schweizer Unternehmen müssten Rückerstattungsanträge stellen, da es um sehr hohe Beträge gehe: «Ob sie dieses Geld schnell zurückbekommen werden, bin ich mir nicht sicher».
(AWP)

