Volk und Stände sollen den Bilateralen III zustimmen, und das neu ausgehandelte EU-Vertragspaket soll entsprechend mit einem Übergangsartikel in der Verfassung verknüpft werden. Dieser Meinung sind die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte. Die Nationalratskommission stützt das Vorgehen der Ständeratskommission.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) beantragt mit einer parlamentarischen Initiative, die Genehmigung der EU-Verträge in einem Übergangsartikel in der Verfassung zu regeln. Die Schwesterkommission des Nationalrates (SPK-N) schloss sich mit 15 zu 10 Stimmen an und doppelte mit einem eigenen Vorstoss nach.
Nach diesem Entscheid kann die Ständeratskommission nun die verlangte Verfassungsänderung ausarbeiten.
Unklarheiten beseitigen
Die von den Kommissionen gewünschte Klarstellung in der Verfassung erlaube eine Abstimmung von Volk und Ständen, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag. Die grosse Bedeutung des Vertragspakets rechtfertige das. Die Verträge hätten verfassungsrechtlichen Charakter.
Laut Initiative ist sicherzustellen, dass zur Umsetzung der Abkommen nötige Erlasse und Gesetzesänderungen nur in Kraft treten, wenn die Verfassungsänderung von Volk und Ständen angenommen worden ist. Auch sollen Unklarheiten im Zusammenhang mit Änderungen der Personenfreizügigkeit und dem Zuwanderungsartikel beseitigt werden.
Allerdings findet eine Mehrheit der SPK-N, dass ein obligatorisches Referendum sui generis zu den EU-Verträgen der einfachere Weg wäre, um Volk und Stände darüber abstimmen zu lassen. Mit 16 zu 9 Stimmen verlangt sie deshalb, dass die Ständeratskommission diese Alternative zur Verfassungsänderung vertieft prüft.
Der Minderheit stellen sich Fragen
Eine Minderheit der SPK-N stellt sich gegen die Initiative der SPK-S. Mit einer Verfassungsänderung könnten die Abkommen und die Umsetzungsgesetzgebung nicht in einem Paket zur Abstimmung gebracht werden, heisst es dazu. Innerstaatliche Kompromisse, etwa zum Lohnschutz und damit die Bilateralen III, würden so gefährdet.
Der Minderheit stellt sich auch die Frage, weshalb die selben Personen ein Referendum sui generis als verfassungsmässig bezeichnen und nun gleichzeitig eine Verfassungsänderung forderten. Und sie fragen sich, ob «aufgrund der zu erwartenden Zuwanderung von lediglich ein paar Dutzend Personen» der Zuwanderungsartikel verletzt werde, wie es in der Mitteilung hiess.
Die SPK-S will mit ihrem Vorgehen die Behandlung der Vorlage zum EU-Paket nicht verzögern. Sie hatte deshalb die Schwesterkommission gebeten, ihr schon vor der Sommersession grünes Licht zur Ausarbeitung der Vorlage zu geben - was nun erfolgt ist.
Damit könnte die Vorlage bereits im Herbst 2026 dem Ständerat unterbreitet werden. In einer von der Ständeratskommission durchgeführten öffentlichen Anhörung zur Frage, ob ein Volksmehr zum Vertragspaket genügt, oder ob es auch ein Ständemehr braucht, waren sich die Expertinnen und Experten nicht einig.
Die Ständeratskommission nahm mit der Initiative einen Vorschlag des Juristen Stefan Schmid auf. Er hatte in der Anhörung einen Widerspruch zwischen der Bundesverfassung und dem Vertragspaket geltend gemacht, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit. Als Ausweg schlug er den Übergangsartikel für die Verfassung vor.
Drei Punkte
Die Initiative der beiden Kommissionen will drei Punkte in die Verfassung schreiben: Zunächst soll das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU (Bilaterale III)» genehmigt werden. Der Bundesrat soll ermächtigt werden, diese zu ratifizieren.
Zweitens soll der Zuwanderungsartikel in der Bundesverfassung, der nach dem Ja zur SVP-Masseneinwanderungsinitiative in Kraft trat, nicht gelten für die Stabilisierungsabkommen.
Und drittens soll bei einem Widerspruch zwischen den Abkommen - darunter auch die neuen geplanten Abkommen in den Bereichen Elektrizität, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit - einerseits und der Verfassung oder einem Gesetz andererseits das innerstaatliche Recht Anwendung finden. Dies im Fall, wenn der Verfassungs- oder Gesetzgeber bewusst vom Abkommen abgewichen ist.
(AWP)

