Mit der Revision der Verordnung des Arbeitsgesetzes will das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Voraussetzung schaffen, dass Läden «in städtischen Quartieren mit internationalem Tourismus» während des ganzen Jahres Arbeitnehmende an Sonntagen beschäftigen dürfen. 

Nur sieben Städte

Die Ausnahme wäre jedoch auf Städte mit mehr als 60'000 Einwohnern beschränkt. Ausserdem müsste der Anteil der ausländischen Hotelgäste mindestens 50 Prozent betragen.

Damit kämen zurzeit nur Zürich, Genf, Luzern, Basel, Lausanne, Bern und Lugano in Frage. Die Kantone müssten in den Städten entsprechende Quartiere bezeichnen und das Verkaufssortiment einschränken. Die Arbeitnehmenden wiederum hätten zusätzlich Anspruch auf Ersatzruhezeit. Die Vernehmlassungsfrist für die Vorlage lief Ende Woche ab.

Die bürgerlichen Parteien und die Städte- und Tourismusverbände begrüssen das Vorhaben zwar grundsätzlich. Alle fordern sie jedoch verschiedene Anpassungen: So möchten SVP und FDP die Bedingung für die benötigte Einwohnerzahl und die Anzahl Übernachtungen überprüft oder ganz gestrichen sehen, vor allem wenn Städte oder Gemeinden über eine historische Altstadt verfügten. In der jetzigen Form sei die Bestimmung wettbewerbsverzerrend, schreibt die SVP.

Umstrittene Sortimentsbeschränkung

Die Sortimentsbeschränkung lehnen die beiden Parteien ab. Diese verhindere, dass Touristen auch sonntags ein Einkaufserlebnis geboten werden könne, heisst es bei der SVP. Die FDP stört sich ausserdem an den zusätzlichen Kompensationen für Arbeitnehmende.

Ähnlich klingt es beim Städteverband: Auch er befürwortet die «angestrebte Attraktivierung des Städtetourismus», könne einer solchen aber nur zustimmen, wenn die Städte ihre Tourismusquartiere selber bestimmen könnten. Während der Verband die Beschränkung auf Städte mit vielen internationalen Touristen versteht, kann er die Limite von 60'000 Einwohnern nicht nachvollziehen.

Wegen der Beschränkung des Warensortiments bezeichnet Hotelleriesuisse den Entwurf gar «unbrauchbar», obwohl der Verband die liberalisierten Sonntagsöffnungszeiten grundsätzlich befürwortet. Denn damit werde das Ziel verfehlt, die Quartiere durch «ein attraktives Shoppingerlebnis» attraktiver zu machen.

Mitte für Einschränkungen, Linke gegen Vorlage

Leicht anders sieht es bei der Mitte aus: Auch sie unterstützt zwar das Anliegen, da dieses die touristische Attraktivität von Schweizer Städte steigere. Doch gleichzeitig sei es wichtig, dass damit keine Anreize für nationalen Einkaufstourismus geschaffen würden. Deshalb spricht sie sich für die Einschränkungen sowohl bei den Städten als auch beim Warenangebot und für den Schutz der Arbeitnehmenden aus.

Die Grünen und die Gewerkschaften lehnen eine Aufweichung des Sonntagsarbeitsverbots durchwegs ab. Dieses sei unnötig und wiederholt von der Stimmbevölkerung und vom Verkaufspersonal verworfen worden, schreiben die Grünen. Vor diesem Hintergrund sei eine Schwächung des Schutzes von Arbeitnehmerinnen nicht angezeigt.

Diese wären die Leidtragenden einer weiteren Liberalisierung, schreiben Travail.Suisse und der Schweizerische Katholische Frauenbund. Unter dem Strich sei davon kein wirtschaftlicher Mehrwert zu erwarten sondern sinkende Produktivität, ein zunehmender Fachkräftemangel und steigenden Kosten für die öffentliche Hand. Ausserdem habe der arbeitsfreie Sonntag einen hohen Wert für die Arbeitnehmenden und die Gesellschaft.

Auch die SP lehnt die Verordnungsänderung als «Schwächung des Arbeitnehmendenschutzes» ab. Die Partei sieht kein Bedürfnis, das Sonntagsarbeitsverbot weiter auszuhebeln. Bereits heute sei der Sonntagsverkauf je nach Einzelfall auch in städtischen Tourismusgebieten schon möglich. Die Definition von städtischen Tourismusquartieren ist der Partei derweil zu vage und zu willkürlich.

(AWP)