Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) beantragt mit deutlicher Mehrheit, beim Entwurf zur Revision der Finanzströme des Gesundheitssystems an den Beschlüssen ihres Rates festzuhalten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Namentlich soll die Integration der Langzeitpflege in den sogenannten Monismus nach einer festen Frist von sieben Jahren ab dem 1. Januar nach Zustandekommen der Revision erfolgen.

Der Nationalrat hatte die Langzeitpflege ursprünglich ganz vom Systemwechsel ausklammern wollen. Bei seiner letzten Beratung kam er auf seinen Entscheid zurück, stellte aber Bedingungen: So soll die Integration nur erfolgen, wenn die Tarife im Pflegesektor auf einer einheitlichen und transparenten Kostenbasis festgelegt sind und die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» vollständig umgesetzt ist.

Diesem Vorschlag erteilt die SGK-S nun eine deutliche Absage. Sie sei der Ansicht, dass die Festlegung einer präzisen Frist für den Einbezug der Pflege grössere Rechtssicherheit gewährleiste, hiess es. Das Kriterium der vollständigen Umsetzung der Pflegeinitiative könne nicht genau definiert werden und bliebe eine politische Einschätzung.

Weitere Differenzen

Im Gegensatz zum Nationalrat spricht sich die Ständeratskommission auch weiterhin gegen die Abschaffung des Patientenbeitrags an die Pflegeleistung aus - dies, um erhebliche Zusatzkosten zulasten der Kantone zu vermeiden, wie es in der Mitteilung hiess. Um einen Prämienanstieg zu verhindern, hält die SGK-S zudem daran fest, den Anteil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an der Finanzierung der Vertragsspitäler auf dem heutigen Niveau beizubehalten.

Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Prämiengeldern. Stationäre Leistungen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Den Rest bezahlen die Kassen. Und für die Langzeitpflege gelten spezifische Regeln.

Ziel der komplexen Monismus-Vorlage ist es, die Finanzierung der Gesundheitsleistungen einheitlich zu regeln. Krankenkassen und Kantone sollen die von der Grundversicherung gedeckten ambulanten und stationären Behandlungen gemeinsam bezahlen. Unter dem Strich soll die «Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär» (Efas) kostenneutral sein.

(AWP)