Der Bundesrat hat am Freitag Änderungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 29. März 2024.
Leistungen für Hinterlassene sollen sich neu an der Betreuungs- und Erziehungszeit ausrichten. Ausbezahlt werden sollen sie bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes oder auch länger, wenn ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut wird. Erhalten sollen diese Leistungen alle Eltern, unabhängig vom Zivilstand.
Laufende Renten von bei Inkrafttreten der Neuerungen über 55-jährigen Verwitweten ohne unterhaltsberechtigte Kinder sollen weiter ausgerichtet werden. Für Jüngere dagegen werden laufende Renten innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten aufgehoben.
(AWP)
2 Kommentare
Man spart zulasten der Schwachen. Tja, man "muss" ...
Ich bin kein witwer. Trotzdem finde ich es eine sauerei wie an unserem sozialsystem abgebaut wird.