Der Ministerrat hat dazu ein entsprechendes Paket beschlossen, wie das Bundeskanzleramt in Wien am Mittwoch mitteilte. Kernpunkt ist ein steuerfreier Freibetrag von 15.000 Euro jährlich für Zuverdienste in der Pension, wie der Ruhestand in Österreich genannt wird. Die gesetzliche Umsetzung soll im ersten Quartal 2026 erarbeitet werden und im Januar 2027 in Kraft treten. Für Erwerbstätige im Regelruhestandsalter sollen zudem die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung entfallen.

In Österreich stehen rund drei Millionen Pensionäre etwa 4,5 Millionen Erwerbstätigen gegenüber, bei einer Gesamtbevölkerung von rund 9,2 Millionen Menschen. Das Regelpensionsalter liegt für Männer bei 65 Jahren. Für Frauen wird es bis 2033 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben.

Das Paket stelle die fleissigen Menschen in den Mittelpunkt, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP). «Leistung lohnt sich.» Teil des Pakets ist auch die Verlängerung der bisherigen Regelung für steuerfreie Überstunden. Damit bleiben bis Ende 2026 die ersten 15 Überstunden im Monat bis zu einem Betrag von 170 Euro steuerfrei. Zudem wird das Entgelt für Arbeit an Feiertagen bis zu 400 Euro pro Monat steuerfrei. Die Kosten für das Paket bezifferte Stocker für 2027 auf über 400 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der Forderung nach Sparmassnahmen verteidigte Stocker die Ausgaben. Die Mittel seien in der Finanzvorschau eingeplant.

Zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer sollen ab 2027 zudem 100 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Ferner soll die betriebliche Altersvorsorge reformiert werden, zu der bislang nur etwa ein Viertel der Beschäftigten Zugang hat. Ab 2027 können Arbeitnehmer ihre «Abfertigung Neu» - eine vom Arbeitgeber finanzierte kapitalgedeckte Abfindung - freiwillig in eine Pensionskasse übertragen, um eine zusätzliche Pension aufzubauen.

(Reuters)