Der Gerichtshof habe alle Klagen von Ryanair abgewiesen und damit ein Urteil des Berufungsgerichts aus dem Jahr 2015 bestätigt, schreibt das Unternehmen in einer Medienmitteilung vom Montag.
Damit könne die LM Group weiterhin Flüge der Fluggesellschaft auf ihren Plattformen publizieren und vermitteln, ohne dass dabei geistige Eigentumsrechte oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber Ryanair verletzt würden.
(AWP)