Der Schweizer Regulierungsrahmen wird dort neu als äquivalent eingestuft. Wie die Schweizer Bankiervereinigung (SBVg) am Montag mitteilte, hat die Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde Anfang Juli zwei Regulierungstexte veröffentlicht, welche die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen an "per se" professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien durch Drittstaatenunternehmen thematisieren. Aus Schweizer Sicht besonders erfreulich sei dabei, dass der hiesige Regulierungs- und Aufsichtsrahmen als äquivalent eingestuft worden sei.

Dadurch sei nämlich eine wichtige Vorbedingung erfüllt, damit interessierte Schweizer Institute künftig Wertpapierdienstleistungen an diese Kundensegmente auf grenzüberschreitender Basis in Luxemburg erbringen könnten, ohne dafür zwingend eine Niederlassung zu benötigen.

Weitere Abkommen

Ein freier Zugang zu anderen EU-Mitgliedsstaaten sei das zwar nicht, so die SBVg, der Entscheid könne aber als "weiteres positives Signal im Interesse offener Märkte" gewertet werden. Erst Ende Juni haben die Schweiz und Grossbritannien eine Erklärung über die künftige vertiefte Zusammenarbeit für Finanzdienstleistungen unterzeichnet.

Darin stellten beide Staaten u.a. in Aussicht, dass der gegenseitige Zugang zu den schweizerischen und britischen Börsen mittels gegenseitiger Anerkennungen ermöglicht werden soll, sobald beide Seiten nach dem Ende der Brexit-Übergangsperiode die hierfür notwendigen Schritte umgesetzt haben.

Die SBVg hofft daher nun, dass auch die für die Schweizer Banken relevanten offenen Äquivalenzverfahren auf der EU-Ebene "zügig an die Hand genommen und deblockiert werden".

(AWP)