Die Klage sei bislang noch nicht beim Handelsgericht Wien eingebracht worden, sagte ein Sprecher der Bank am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters. An den Plänen, sich gegen ein russisches Urteil zur Zahlung von über zwei Milliarden Euro Schadenersatz zur Wehr zu setzen, halte man jedoch fest. «Wir werden die Klage einreichen», so der Sprecher. Ursprünglich war die Einbringung bis Ende Juni geplant.

RBI-Chef Johann Strobl hatte sich zuletzt zuversichtlich gezeigt, vor Gericht Recht zu bekommen. Für die Bank ist der Ausgang des Verfahrens auch bilanziell relevant: Bisher wurden lediglich Millionen Euro an Rückstellungen gebildet.

Hintergrund ist ein Urteil eines russischen Gerichts vom April, das die russische RBI-Tochter zur Zahlung von über zwei Milliarden Euro an Rasperia verurteilte. Die Summe wurde bereits von der russischen Zentralbank eingezogen. Die Tochterbank gilt als grösstes westliches Institut in Russland und erzielte dort in den vergangenen Jahren hohe Gewinne – vor allem durch Einlagen bei der russischen Notenbank. Ihr Eigenkapital belief sich zuletzt auf rund sechs Milliarden Euro, nun reduziert um die Schadenersatzzahlung.

RBI sieht das Urteil als unbegründet und will den entstandenen Schaden in Österreich einklagen. Auslöser war eine Klage von Rasperia, die früher dem sanktionierten Oligarchen Oleg Deripaska zugeordnet wurde. Rasperia hatte in Russland geklagt, weil sie infolge der EU-Sanktionen keinen Zugriff mehr auf ihren Anteil am österreichischen Baukonzern Strabag hatte. Da Strabag und deren österreichische Kernaktionäre – darunter indirekt auch die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien – keine Vermögenswerte in Russland besitzen, geriet die russische RBI-Tochter ins Visier.

Das russische Gericht sprach Rasperia nicht nur Schadenersatz zu, sondern erklärte auch die in der EU eingefrorenen Strabag-Aktien zum Eigentum der RBI-Tochter. In Österreich hat dieses Urteil jedoch keine rechtliche Wirkung. Sollte RBI in Wien obsiegen, könnten die eingefrorenen Strabag-Aktien – mit einem Börsenwert von über zwei Milliarden Euro – versteigert und als Schadenersatz an die Bank übertragen werden.

Unterdessen hat Rasperia eine neue Klage eingereicht. Ziel ist es, gerichtliche Verfahren ausserhalb Russlands zu unterbinden. Laut Rasperias Anwalt Igor Ozerskiy von der Kanzlei K&P Group richtet sich die Klage insbesondere gegen ein Schiedsverfahren in den Niederlanden. Bei Verstössen gegen das beantragte Verbot droht eine Strafe von einer Milliarde Euro. Hintergrund ist eine Klage von Strabag und ihren österreichischen Aktionären vor einem Schiedsgericht in Amsterdam im Zusammenhang mit einem Vorkaufsrecht.

(Reuters)