Die Staatsanwaltschaft untersuche mögliche Gesetzesverstösse durch Regierungsvertreter, Aufsichtsbehörden und Führungskräfte beider Banken, berichtete die "Financial Times" am Sonntag unter Berufung auf die Bundesanwaltschaft. Es gebe "zahlreiche Aspekte der Ereignisse rund um die Credit Suisse", die eine Untersuchung rechtfertigten, hiess es. Es gehe darum, Straftaten aufzudecken, die in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fallen könnten.

Die Bundesanwaltschaft (BA) ist offenbar insbesondere aktiv geworden wegen der Medienberichterstattung rund um die Übernahme. Sie hat eine Lagebeurteilung vorgenommen und den Kontakt mit nationalen und kantonalen Behörden gesucht.

Mit Blick auf die Relevanz der Ereignisse wolle die BA ihrem Auftrag und ihrer Verantwortung, zu einem sauberen Finanzplatz Schweiz beizutragen, proaktiv nachkommen. Das teilte die BA am Sonntag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mit. Die BA bestätigte damit eine Meldung der "NZZ am Sonntag".

Die Bundesanwaltschaft habe eine Monitoring eingerichtet, um bei allfälligen Sachverhalten, welche in ihren Tätigkeitsbereich fielen, umgehend aktiv zu werden. Das steht in ihrer Mitteilung weiter. Es sei der BA ein Anliegen, mit Blick auf die zahlreichen Aspekte der - insbesondere in den Medien geschilderten - Ereignisse rund um die CS einen Gesamtüberblick zu erhalten.

Verschiedene interne und externe Stellen seien beauftragt oder kontaktiert worden mit dem Ziel, Abklärungen zu treffen und Informationen zusammenzuführen.

Kurz vor der Medienkonferenz des Bundesrats zur Übernahme der CS durch die UBS am Sonntag, dem 19. März, berichteten international tätige Medien bereits beispielsweise über Notmassnahmen der Schweizer Behörden zur Rettung der CS und über Kaufangebote der UBS. Sie bezogen sich dabei auf mit den Gesprächen vertraute Personen. Schweizer Medien konnten bis zur Bundesratskonferenz nur diese international tätigen Medien zitieren.

(Reuters/AWP)