Nein. Solange Sie Ihr Geld bloss nebenbei anlegen und nicht als «gewerbsmässiger Wertschriftenhändler» gelten, sind Kursgewinne steuerfrei – egal, ob es sich um Gewinne aus dem Aktien- oder dem Währungshandel handelt, zu dem auch Kryptowährungen zählen. Im Gegenzug können Sie aber auch allfällige Verluste steuerlich nicht abziehen.

Was viele nicht wissen: Sie müssen Kryptowährungen genauso wie alle anderen Vermögenswerte (Bankkonten, Aktiendepots et cetera) in der Steuererklärung deklarieren und als Vermögen versteuern – zum Wert, den sie Ende Jahr hatten.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung definiert für Bitcoin und zahlreiche weitere Kryptowährungen genauso einen offiziellen Umrechnungskurs wie für Euro oder US-Dollar.

Anders ist es, wenn Sie Bitcoin schürfen, also Rechenkapazität zur Verfügung stellen und dafür Bitcoins zugeteilt erhalten. Das gilt als Einkommen und muss versteuert werden.

Dieser Artikel ist zuerst beim «Beobachter» erschienen.