Die Massnahmen würden die Wettbewerbsfähigkeit des Instituts beeinträchtigen, hiess es in der ‌am ‌Montag im Rahmen eines Konsultationsverfahrens veröffentlichten Stellungnahme der UBS. «Der Vorschlag würde zu massiven Mehrkosten führen und die Fortführung des erfolgreichen Geschäftsmodells gefährden.»

Mit einem Massnahmenpaket will der Bundesrat die grösste Bank des Landes ​krisenfester machen und verhindern, dass bei einer möglichen Schieflage der ‌UBS die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden ‌müssen. Ein zentrales Element ist die vollständige Kapitalunterlegung ihrer ausländischen Tochtergesellschaften. Dies allein würde laut UBS zu zusätzlichen Kapitalanforderungen von rund 23 Milliarden Dollar führen. «Die Nettokosten für dieses Zusatzkapital schätzen wir auf rund 1,7 Milliarden Dollar jährlich, weshalb der Vorschlag auch unverhältnismässig ist», hiess es in ⁠der Stellungnahme.

Die vorgeschlagene vollständige Unterlegung von ausländischen Tochtergesellschaften mit Kapital gehe weit über den ursprünglichen Vorschlag von 2024 hinaus und werde von dem Geldhaus abgelehnt. «Diese Massnahme würde UBS im internationalen Vergleich deutlich ​benachteiligen, weil UBS mindestens 50 Prozent höhere Eigenkapitalanforderungen hätte als die Mitbewerber ‌in Europa und den USA. Diese überhöhten Eigenkapitalanforderungen ‍würden zu sehr hohen Kosten für die Bank führen und den Schweizer Finanzplatz und die Wirtschaft schwächen.»

Die Regierung ​in Bern fordert nicht nur mehr Kapital von der UBS, sondern auch eine höhere Qualität des Kapitals. Gegenwärtig kann die Grossbank die Auslandstöchter mit hartem Eigenkapital sowie mit sogenannten AT1-Anleihen absichern, ‌die in einer Krise in Eigenkapital gewandelt werden können. ⁠

Dem Finanzministerium zufolge hilft hartes Eigenkapital beim Überwinden einer ‌Krise aber mehr als die nachrangigen Anleihen (Additional Tier 1, AT1), sodass in Zukunft dafür nur noch hartes Kernkapital (CET1) eingesetzt werden ‍soll. Die UBS will dagegen einen Teil des Kapitalpuffers weiterhin mit den für sie günstigeren AT1 bereitstellen können.

Nachdem alle Stellungnahmen von Parteien, Kantonen und ​der breiteren Wirtschaft eingegangen sind, will die Regierung diese auswerten und bis ‍Mitte des Jahres einen Gesetzesentwurf vorlegen. Danach behandelt das Parlament den Vorschlag. Das Gesetz tritt voraussichtlich frühestens 2028 in Kraft.

(Reuters)