Die Summe von 88 Milliarden Franken, die in der Schweiz 2022 vererbt oder verschenkt wurde, ist fast doppelt so hoch, wie jährlich über die AHV verteilt wird. Das schreibt die Zürcher Kantonalbank in einer Medienmitteilung.

Dabei wachse die jährlich anfallende Erb- und Schenkungsmasse rasant. “In den letzten 30 Jahren hat sich das Schweizer Erbschaftsvolumen inklusive Schenkungen fast verfünffacht”, so die ZKB in der Mitteilung. Das Bruttoinlandprodukt (BIP) hat sich in dieser Zeit lediglich verdoppelt. Die Unterschiede in der Verteilung sind dabei gross: Zehn Prozent erhalten drei Viertel der Erbmasse.

Allerdings ist das Thema Erben eine heikle Angelegenheit. 91 Prozent der Erbenden hoffen nämlich, dass es bei der Erbschaft keine Konflikte gibt. Auch die Erblassenden gewichten diesen Aspekt sehr hoch, wie die neue Erbschaftsstudie der ZKB in Zusammenarbeit mit der ZHAW anlässlich der Erbrechtsrevision ergab. Mittels Umfrage wurde untersucht, wie die Schweizer Bevölkerung mit dem Thema Erbschaft umgeht.

88 Prozent der Befragten in der ZKB-Umfrage erachten es dabei als wichtig, den Nachlass zu regeln. Dennoch hätten dies 48 Prozent noch nicht getan. Die meisten glauben also, dass ihnen dafür noch genügend Zeit bleibt.

Nachlassregelung «möglichst früh» beginnen

Dabei sollte man sich mit der Nachlassregelung “möglichst früh” auseinandersetzen, wird Judith Albrecht, Initiantin der Studie und seit März ZKB-Leiterin Private Banking Marktgebiet Zürichsee, in der Studie zitiert. Schliesslich könne einem in jedem Alter etwas zustossen.

Beim Kauf eines Eigenheims oder spätestens fünf bis zehn Jahre vor der Pensionierung sollte man das Thema laut Albrecht unbedingt angehen. Das gelte insbesondere für unternehmerisch tätige Personen. “Unsere Befragung zeigt, dass gerade sie die Nachlassregelung oft hinausschieben, obwohl ihre Situation besonders komplex ist, weil sich Privates mit Geschäftlichem vermischt”, so Albrecht. Erfahrungsgemäss dauere die Nachfolgeregelung in Familienunternehmen fünf bis sechs Jahre.

Ängste vor Erbkonflikten, die sich in der Studie zeigten, seien oft übertrieben. Das Bezirksgericht Zürich behandelt laut Albrecht pro Jahr etwa ein Dutzend erbrechtliche Klagen mit einer Streitsumme von mehr als 30’000 Franken – das sei bei jährlich 3200 Todesfällen auf Stadtgebiet eine kleine Zahl. "Erbstreitigkeiten lassen sich in der Regel vermeiden, wenn man das Thema frühzeitig angeht”, so Albrecht.

Nur knapp 14 Prozent haben laut Studie zudem ihre Nachlassplanung an das neue Erbrecht angepasst oder wollen dies noch tun. Zwei Drittel sehen keinen Handlungsbedarf, und 20 Prozent wissen nicht, ob sie von der Revision betroffen sind.

Für die ZKB-Erbschaftsstudie wurde eine quantitative Befragung von 1017 Personen durchgeführt.

(cash)