Diese fordert für AHV-Rentnerinnen und -Rentner einen Zuschlag im Umfang einer 13. Monatsrente. Hinter dem Begehren steht der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Er will über den Zuschlag insbesondere sinkende Pensionskassenrenten sowie steigende Krankenkassenprämien und Mieten ausgleichen. Vielen Rentnerinnen und Rentnern bleibe immer weniger zum Leben. Verbesserungen bei den Renten für Normalverdienende seien dringend nötig.

Die Kosten wollen die Gewerkschaften gemäss früheren Aussagen mit Gewinnen der Nationalbank decken. Der Initiativtext selbst sagt dazu allerdings nichts.

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung - ebenso wie die Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N). Eine 13. Altersrente würde die finanzielle Lage der AHV wesentlich verschlechtern, argumentiert die Gegnerseite.

Im Jahr 2032 hätte eine Annahme nach Angaben des Bundesrats Mehrausgaben von rund fünf Milliarden Franken zur Folge - zusätzlich zum bis dahin schon prognostizierten Umlagedefizit von 4,7 Milliarden Franken. Die WAK-N lehnte es in ihren Beratungen auch ab, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Entscheide sind erst am Donnerstag zu erwarten, wenn der zweite Teil der Debatte auf dem Programm des Nationalrats steht.

(AWP)