Der Bundesrat hat diese Woche neue Regeln zur Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule vorgestellt. Neu soll ein progressiver Spezialtarif angewendet werden. Er soll das geltende System ablösen, in dem Kapitalleistungen tiefer als nun geplant besteuert werden.
Speziell bei hohen Summen sind die Unterschiede zwischen der aktuellen und der vorgesehenen Besteuerung gross. Bis anhin werden Kapitalleistungen im Millionen-Franken-Bereich auf Bundesebene mit maximal 2,3 Prozent belastet. Bald könnten es 5 Prozent und mehr sein.
Die folgende Tabelle vergleicht die heutigen Steuern auf den Kapitalbezug mit den möglichen Kapitalleistungssteuern in Zukunft und weist die sich ergebende Zusatzlast aus.
Kapitalbezug | Steuern heute | Steuern geplant | Mehrbelastung |
---|---|---|---|
20'000 | 0 | 20 | 20 |
50'000 | 83 | 95 | 12 |
100'000 | 547 | 595 | 48 |
200'000 | 2617 | 3595 | 978 |
250'000 | 3677 | 5095 | 1418 |
300'000 | 5257 | 7595 | 2338 |
500'000 | 10'537 | 17'595 | 7058 |
750'000 | 17'317 | 30'095 | 12'778 |
1'000'000 | 23'000 | 42'595 | 19'595 |
1'500'000 | 34'500 | 80'095 | 45'595 |
2'000'000 | 46'000 | 117'595 | 71'595 |
3'000'000 | 69'000 | 192'595 | 123'595 |
10'000'000 | 230'000 | 717'595 | 487'595 |
20'000'000 | 460'000 | 1'867'595 | 1'407'595 |
Quelle: Pensexpert / Beträge in Franken.
Die steuerliche Mehrbelastung wächst also mit der Höhe des Kapitalbezugs. «Die Reform trifft vor allem die grösseren Kapitalbezüge aus der zweiten Säule», sagt Pius Baumgartner, Steuerexperte des Vorsorgedienstleisters Pensexpert. Dies erklärt sich so: Die Bezüge aus der dritten Säule sind typischerweise tiefer als die Leistungen aus der zweiten Säule. Sie werden weiterhin mässig besteuert.
Jedoch werden nicht zwingend alle von zusätzlichen Steuern getroffen. Denn neu sollen Ehepartner getrennt veranlagt werden, wodurch sie nicht mehr so stark wie heute in die Progression kommen.
Ein Beispiel: Zwei Eheleute beziehen im selben Jahr je ein Guthaben von 50'000 Franken. Nach geltendem Recht werden sie gemeinsam zu 0,372 Prozent auf 100'000 Franken besteuert. Gemäss der Reform sollen sie je 0,19 Prozent auf 50'000 Franken bezahlen. Sie werden daher um 182 Franken entlastet.
Dass die «Heiratsstrafe» mit den geplanten Gesetzesanpassungen abgeschafft werden soll, ist für den Steuerexperten Pius Baumann begrüssenswert. Nachteilig sei hingegen etwa: «Den zukünftigen Pensionären bleibt durch die Erhöhung der Besteuerung der Kapitalleistungen aus Vorsorge weniger für die Bestreitung ihrer zukünftigen Lebenshaltungskosten.» Dies, sofern sich die Kantone, die ebenfalls Steuern auf Kapitalleistungen erheben, nicht bewegen.
Für Baumgartner liegt nun auf der Hand: Die Planung der Kapitalbezüge wird aufgrund der neuen Regeln wichtiger. Ein Weg, die Steuerprogression zu lindern, ist eine Teilpensionierung verbunden mit einem schrittweisen Bezug des Pensionskassenguthabens. Die Staffelung bewirkt, dass auf den einzelnen Tranchen ein tieferer Satz angewendet wird und so die Steuerlast insgesamt sinkt.
Eine zweite Möglichkeit liegt in der dritten Säule. Denn Säule-3a-Bezüge sind grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich und können bis zu fünf Jahre aufgeschoben werden, wenn die Erwerbsarbeit fortgeführt wird. Wer also mehrere Säule-3a-Töpfe aufbaut, kann einen nach dem anderen auflösen. Das Vorgehen setzt freilich voraus, dass man früh genug im Leben beginnt, Geld in mehrere 3a-Gefässe einzuzahlen.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können entscheiden
Was die Landesregierung diese Woche präsentiert hat, ist ein Vorschlag, der Teil eines umfassenderen Massnahmenpakets ist. Es soll den angespannten Bundeshaushalt um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und helfen, ihn wieder ins Lot bringen soll.
Dazu folgt nun eine Vernehmlassung, in der sich Kantone, Parteien und Verbände äussern werden. Danach gibt es eine Botschaft des Bundesrates an das Parlament, welches dann über das Entlastungspaket berät.
Dieses Paket untersteht schliesslich dem fakultativen Referendum. Anders gesagt: Am Ende entscheidet weder der Bundesrat noch das Parlament, sondern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können Ja oder Nein sagen.
24 Kommentare
Als Rentner versteuere ich jedes Jahr meine gesamte Rente also 1 + 2.Säule beim Kapitalbezug fällt die Steuer weg darum ganz klares Ja für mehr Steuern bei dem Kapitalbezug
Es ist völlig richtig das mehr Steuern verlangt werden wenn man das Kapital auszahlen lässt darum von mir ein ganz klares Ja für die Abstimmung
Es kann doch nicht sein, dass man während des Spiels, die Regeln rückwirkend ändert.
Von mir aus macht die Steuererhöhung, aber nur auf das angesparte Kapital ab 2027.
Es ist doch spannend, dass man ab diesem Jahr Einzahlungen in die Säule 3a "nachholen" kann (für die letzten 10 Jahre). Aber natürlich erst ab diesem Jahr anwendbar - wer nun nicht merkt, wie zugunsten des Staates die Spielregeln jeweils definiert werden, der braucht dringend einen Weckruf.
Der Bund soll gefälligst sparen, anstatt immer wieder zu versuchen,
auf Kosten des Mittelstandes, abstruse Einnahmen zu generieren.
Ich kann nur beistimmen. Ich würde sogar noch weitergehen. Bezüge von Kapital, das nach geltendem Recht einbezahlt wurde und frühestens nach 3 Jahren bei der Auszahlung bevorzugt besteuert wird, darf nicht tangiert werden. Für Einzahlungen in die 2. und 3. Säule bzw. deren Bezug hat sich jemand auch Gedanken für seine Zukunftsplanung machen müssen und da darf keine Aenderung zur Unzeit dazwischen kommen. Wenn eine Aenderung kommen soll, darf sie also keine rückwirkenden Einfluss auf die Einzahlungen/Kapitalzahlungen haben sondern erst ab dem Zeitpunkt der Inkraftsetzung.
Wenn die Pensionäre bewusst von der Politik angehalten, ihr Geld nicht mehr als Kapital zu beziehen, verlängert sich der Anlagehorizont für die Pensionskasse. Entsprechend müsste der Mindestzins bei dieser Änderung mindestens um 0.75% angehoben werden. Dann hat man wenigstens was davon.