Er soll das veruntreute Geld selbst in bar abgehoben haben, um es an einen Kreis von Investoren zu übergeben. Anschliessend zahlte er sich selbst Provisionen aus.

Dies sagte der Neuenburger Staatsanwalt Nicolas Aubert am Dienstag in einem Interview der Neuenburger Tageszeitung "Arcinfo". Nach Angaben des zuständigen Staatsanwalts beläuft sich der vom Hauptbeschuldigten veruntreute Betrag auf 10 Millionen Franken.

Dieser behauptet, eine Million davon erhalten zu haben. Die Ermittlungen würden dies genauer zeigen, sagte Aubert. Die übrigen 9 Millionen seien ungleich auf ein Dutzend Investoren aus dem Umfeld des Beschuldigten verteilt worden.

Bei Devisengeschäften betrogen

Der 10-Millionen-Betrag wurde auf der Grundlage eines externen Gutachtens berechnet, das die BCN als Klägerin in Auftrag gegeben hatte und Tausende betrügerischer Transaktionen auf dem Devisenmarkt untersuchte. "Mit Hilfe der Informatik war es möglich, die Differenz zwischen den Wechselkursen, die hätten angewendet werden müssen, und denen, die der Hauptangeklagte tatsächlich anwendete, zu messen", erklärte der Neuenburger Staatsanwalt.

Der Angeklagte habe die Tatsache ausgenutzt, dass es zwischen dem Zeitpunkt, an dem ein Kunde ihm einen Auftrag erteilt, und dem Zeitpunkt, an dem dieser ausgeführt wird, einen Handlungsspielraum gibt. Wenn sich in diesem Zeitraum der Kurs einer Währung geändert hat, kann er so angepasst werden, dass er dem entspricht, was vereinbart wurde. Solche Manipulationen soll der Angeklagte zum Vorteil seines Kundenkreises und damit zum Nachteil der Bank eingesetzt haben,

Da der Beschuldigte dazu befugt war, hob er das durch diese betrügerischen Transaktionen verdiente Geld selber in bar ab, und zwar in Höhe von Tausenden oder Zehntausenden von Franken. Anschliessend verabredete er sich mit seinen Kunden, übergab ihnen das Geld und kassierte dafür eine Provision.

"Hier spricht man von Geldwäscherei, weil sich der Gewinn aus diesen Geschäften in Luft auflöst. Dieses System konnte von der Bank nicht erkannt werden", hielt Aubert fest. Bisher gibt es laut dem Staatsanwalt keinen Beweis dafür, dass die Bank vor der 2021 durchgeführten internen Prüfung von irgendetwas gewusst hat.

Kunden laut Bank nicht geschädigt

Die Neuenburger Kantonalbank hatte am 8. März eine Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Mitarbeiter eingereicht, von dem sie sich im vergangenen Jahr getrennt hatte. Die unrechtmässigen Handlungen, die sich über den Zeitraum von 2013 bis 2021 erstreckten, waren bei einer internen Prüfung aufgedeckt worden.

Der Beschuldigte dürfte wegen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, passiver Bestechung und Geldwäscherei angeklagt werden. Die Bank hatte erklärt: "Was auch immer der Schaden sein mag, er ist bereits in die von der Bank in der Vergangenheit veröffentlichten Ergebnisse eingeflossen, und es werden keine Auswirkungen auf die Ergebnisse für 2022 erwartet. Es wurden keine Kunden geschädigt."

(AWP)