Bei Verzug und Rückerstattungen gelten neu 4,75 Prozent. Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen beläuft sich auf 1,25 Prozent. Bisher beliefen sich die Sätze bei den Verzugs- und Rückerstattungszinsen auf 4 Prozent, wie das EFD am Montag mitteilte. Der Vergütungszinssatz lag bei 0 Prozent. Für den Bund entstehen so geschätzte Mehreinnahmen von 30 Millionen Franken.

Die Kantone sollten durch ihnen Anteil an der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer vier Millionen Franken mehr einnehmen. Die Mehreinnahmen fliessen den öffentlichen Haushalten teils bereits 2024 zu, teils erst in späteren Jahren.

Die Zinssätze gelten für Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannten Wassern, Zoll, Stempelabgaben und leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe.

(AWP)