In der Abstimmung von Ende November war eine Mehrheit von Volk und Ständen gegen die sogenannte Zukunftsinitiative. Sie hatte es in sich gehabt: Auf Erbschaften und Schenkungen, die einen Freibetrag von 50 Millionen Franken überstiegen, sollte laut den Initianten ein Satz von 50 Prozent angewendet werden. Hauptgründe für das Nein waren der absehbare Wegzug vermögender Personen und erwartbare Probleme beim Übergang von Familienunternehmen von einer Generation zur nächsten.
Keine drei Wochen sollten nach jenem Abstimmungssonntag verstreichen, bis eine Gruppe von Politikern aus dem linken Lager per Motion ein neues Konzept einer nationalen Erbschaftssteuer zur Diskussion stellte. Nun soll laut den Autoren des Konzepts eine «moderate» Erbschaftssteuer eingeführt werden. Die Eckpunkte sind ein Freibetrag von fünf Millionen Franken und ein Steuersatz von fünf Prozent. Zudem soll die Erbschaftssteuer aufgeschoben werden, wenn ein Unternehmen an direkte Nachkommen, an Ehepartner oder an Partner in eingetragenen Partnerschaften oder an Konkubinatspartner übergeht.
In den Augen der Politikergruppe - sie besteht aus Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Grünen - ist die Erbschaftssteuer «ein gutes und faires Instrument» gegen Ungleichheit. Die Steuer könne «gezielt hohe Vermögen umverteilen, die keine Eigenleistung erforderten», heisst es zur Begründung der Motion. Zudem: Es brauche Mittel zur Finanzierung des Service Public oder zur Bewältigung des Klimawandels.
Fragen bleiben: Ist die neu angestossene Erbschaftssteuer tatsächlich «moderat» und umgeht sie folglich die Probleme, welche die im November verworfene Initiative voraussichtlich geschaffen hätte?
Auch der gemässigte Satz bringt eine Zusatzbelastung
Zwar liegt der Steuersatz markant tiefer - 5 statt 50 Prozent. Doch auch der Freibetrag ist niedriger - 5 statt 50 Millionen. «Die aktuelle Motion kommt daher in einem ‹moderaten› Kleid daher, würde aber viele Steuerpflichtige treffen», sagen Natalie Dini und Marija Ilic, Steuerexpertinnen beim Zürcher Beratungsunternehmen Tax Partner.
Mehr Personen würden also von der Steuer sowie einem um 45 Prozentpunkte tieferen Steuersatz erfasst - wobei: Da das fiskalpolitische Werkzeug neu ist, bringt auch der gemässigte Satz eine Zusatzbelastung.
Dini und Ilic orten ein Problem bei substanzgebundenen Vermögenswerten wie Immobilien. Das Geld steckt in einem Haus, ist daher nicht liquide und kann deshalb nicht für das Bezahlen von Steuern verwendet werden. «Im Erbfall kann sich diese Situation akzentuieren, da die Steuer unabhängig von der verfügbaren Liquidität anfällt. In gewissen Konstellationen könnte dies dazu führen, dass Vermögenswerte veräussert werden müssen», führen die Spezialistinnen aus.
Pius Baumgartner, Leiter Steuern beim Beratungsunternehmen Pensexpert, sieht Schwierigkeit für Hausbesitzer ebenfalls, wie er auf Anfrage von cash.ch sagt: «Das Hauptproblem bei Immobilien im Erbfall ist in der Regel die mangelnde Liquidität.» Bei einem hohen Immobilienwert und gleichzeitig tiefem Cash-Bestand könne es sein, «dass Immobilien durch die Erben verkauft werden müssen, damit Cash für die Bezahlung der Erbschaftssteuern vorhanden ist».
Man kann hinterfragen, ob es überhaupt so viele Immobilien mit einem Wert über 5 Millionen Franken gibt. Die Antwort: Auf Immobilienportalen sind entsprechende Angebote durchaus vorhanden - von der 5,5-Zimmer-Wohnung für 6,8 Millionen Franken über das 8,5-Zimmer-Haus für 8 Millionen Franken bis zum Mehrfamilienhaus für 20 Millionen Franken wird man fündig.
Wer ein Haus im Wert von 8 Millionen Franken erbt, müsste gemäss dem in Bundesbern andiskutierten Konzept 150'000 Franken Erbschaftssteuer bezahlen und entsprechend als flüssige Mittel verfügbar haben. Ob dies viel oder wenig ist, hängt wohl stark von der persönlichen finanziellen Lage der Erben ab.
Vermögen würde mehrfach besteuert
Ob in einem Haus gebunden, in Wertschriften angelegt oder sonstwie verwendet – Vermögen wird besteuert, und die Schweiz ist eines von wenigen europäischen Ländern, die eine solche Steuer kennt. Das heisst, Personen, die über entsprechende Besitzstände verfügen, bezahlen Jahr für Jahr Vermögenssteuern auf Stufe Kanton und Gemeinde.
«Wenn nun bei deren Ableben zusätzlich noch eine Erbschaftssteuer von den Nachkommen erhoben wird, führt dies zumindest wirtschaftlich zu einer Doppelbesteuerung dieser Vermögenswerte», sagt Baumgartner. Es sei davon auszugehen, dass betroffene Personen diese Rechnung für sich «relativ genau machen und vergleichen, ob es im Ausland für ihre Konstellation vorteilhaftere Systeme gibt». Anders gesagt: Das Thema eines Wegzugs vermögender Leute ist nicht vom Tisch.
Damit rückt auch die Frage nach der Standortattraktivität der Schweiz wieder heran. Dini und Ilic sind der Auffassung, dass auch die als moderat bezeichnete Version der nationalen Erbschaftssteuer dazu führen kann, dass bestehendes Steuersubstrat abfliesse und kein neues Steuersubstrat generiert werden könne, weil es weniger Zuzüge gäbe. «Schliesslich zeigt die Erfahrung, dass bereits die Diskussion über entsprechende steuerliche Änderungen zu erhöhter Planungsunsicherheit und fehlendem Vertrauen in die ‹stabile Steuerpolitik der Schweiz› führen kann».
Das Parlament hat über den Verstoss bis dato weder diskutiert oder abstimmt. Vage ist deshalb, wie gut oder schlecht die Chancen für die Motion zur neu formulierten Erbschaftssteuer stehen. Die Autoren der Motionen schreiben, vor der Abstimmung zur «Zukunftsinitiative» sei postuliert worden, dass eine Erbschaftssteuer von 5 Prozent mehrheitsfähig sei. Der Bundesrat beantragt derweil die Ablehnung des Vorstosses durch das Parlament. Dieser wird auch vom Umstand begleitet, dass er zeitlich dicht auf das deutliche Nein zur Volksinitiative folgt - 78 Prozent stimmten im November gegen den Vorschlag, Erbschaften ab 50 Millionen Franken zu 50 Prozent zu besteuern.

