Das Landesgericht Wien sah es als erwiesen an, dass sein Einfluss bei der Besetzung des Chefpostens der staatlichen Holding ÖBAG grösser war als von ihm behauptet, wie der leitende Richter Michael Radasztics am Freitag sagte. Dies stellt einen schweren Schlag für die möglichen Comeback-Pläne von Kurz dar.

Der Prozess hatte im Oktober unter grossem Medieninteresse begonnen. Bei dem Verfahren ging es um Aussagen von Kurz vor dem Untersuchungsausschuss des Parlaments im Juni 2020, als er seine Rolle bei der Vergabe von Vorstandsposten bei der Staatsholding ÖBAG beschrieb. Kurz hatte erklärt, er sei über die Postenbesetzung von ÖBAG-Chef Thomas Schmid informiert, aber in die Vorgänge nicht involviert gewesen. Zuständig für die Besetzung der Posten bei der Holding, die unter anderem am Öl- und Gaskonzern OMV, dem Stromerzeuger Verbund und der Telekom Austria beteiligt ist, war der damalige Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP). Kurz hatte den Vorwurf, er habe die Entscheidung massgeblich beeinflusst, stets zurückgewiesen. Schmid war allerdings als Kronzeuge aufgetreten und Chat-Nachrichten mit ihm hatten Kurz belastet.

Der 37-Jährige war 2021 wegen Korruptions-Vorwürfen als Kanzler zurückgetreten. Diese sind viel schwerwiegender als eine Falschaussage und stehen im Zusammenhang mit dem Verdacht, Beamte im ÖVP-geführten Finanzministerium hätten öffentliche Mittel verwendet, um gefälschte Umfragen und wohlwollende Berichterstattung zu kaufen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung gegen Kurz, hat aber bisher keine Anklage erhoben.

(Reuters)