Mit 37 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess die kleine Kammer am Dienstag einen Verpflichtungskredit im Umfang von 30 Millionen Franken für die Dauer von maximal fünf Jahren gut. Die Vorlage kann voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten. Dann kann der Bund kann pro eröffnetes EPD einen Betrag von maximal 30 Franken sprechen.

Diese Finanzhilfen sind an eine Beteiligung in mindestens gleichem Umfang durch die Kantone gebunden. Um für die Stammgemeinschaften einen Anreiz für eine rasche Verbreitung des EPD zu schaffen, richtet sich der Unterstützungsbeitrag durch den Bund nach der Anzahl eröffneter elektronischer Patientendossiers. Die Stammgemeinschaften können diese Finanzhilfen rückwirkend für alle seit ihrer Inbetriebnahme eröffneten EPD beantragen.

Grosse Reform braucht Zeit

Auch die dazugehörige Teilrevision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier fand im Ständerat eine deutliche Mehrheit. Der Ständerat orientierte sich dabei weitgehend am Entwurf des Bundesrats und lehnte weitergehende Beschlüsse des Nationalrats ab, um die Vorlage nicht zu überladen.

Die inhaltliche Diskussion zur künftigen Ausgestaltung des EPD müsse im Rahmen einer umfassenden Reform angegangen werden, so der Tenor. Eine solche hat der Bundesrat für Sommer 2024 angekündigt. Dabei soll unter anderem die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen und die Finanzierung des EPD geklärt werden.

Mit Änderungen im Gesetz über das elektronische Patientendossier will der Bundesrat zudem erreichen, dass nicht nur stationäre Spital- und Pflegebetriebe mit dem elektronischen Dossier arbeiten, sondern auch ambulant tätige Gesundheitsfachleute. Auch plant er, dass künftig alle Grundversicherten gratis ein elektronisches Dossier erhalten, wenn sie eines wollen.

Diese umfassende Gesetzesrevision wird laut dem Bundesrat mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Um die Verbreitung des EPD aber schon vorher voranzutreiben, sieht der Bundesrat mit der separaten Vorlage eine Übergangsfinanzierung für die Stammgemeinschaften, also die EPD-Anbieter, vor.

Anschlusspflicht (noch) kein Thema

Zunächst gelte es aber, das E-Patientendossier mit einer schlanken Übergangsfinanzierung voranzutreiben, sagte Kommissionspräsident Damian Müller (FDP/LU) im Ständerat. «Bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen spielt die Schweiz bestenfalls im hinteren Mittelfeld mit.»

Anders als der Nationalrat lehnte es der Ständerat ab, vor der umfassenden Reform inhaltliche Änderungen am Projekt anzubringen. Beispielsweise will die kleine Kammer die Kantone nicht dazu zwingen, alle Stammgemeinschaften gleichermassen zu unterstützen. Dadurch wären die bereits getätigten Investitionen verschiedener Kantone zu wenig geschützt, so die Argumentation der Mehrheit.

Auch eine vom Nationalrat beschlossene Anschlusspflicht für alle Leistungserbringer lehnte der Ständerat ab. Eine solche sei für das Funktionieren des EPD zwar zentral, müsse jedoch im Rahmen der umfassenden Revision des E-Patientendossiers angegangen werden.

«Es braucht Druck»

Eine Minderheit sah dies anders. «Wenn wir wirklich vorwärtskommen möchten, muss das EPD obligatorisch werden», sagte Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG). Auch Peter Hegglin (Mitte/ZG) plädierte für «klare und verbindliche Aufträge». Die Verbreitung des EPD sei ernüchternd. «Es braucht Druck.»

Die Ostschweizer Gesundheitsdirektoren wollen das Projekt gar abbrechen, wie verschiedene Ständeratsmitglieder festhielten. «Es ist aber zu spät, den fahrenden Zug zu stoppen», gab Hannes Germann (SVP/SH) zu bedenken. Die Konstruktionsfehler müssten später angegangen werden.

Mit dem EPD können alle wichtigen Gesundheitsinformationen an einem Ort übersichtlich abgelegt und jederzeit einfach und sicher abgerufen werden. Noch klemmt es aber bei der Umsetzung. Bisher wurden nur wenige elektronische Dossiers eröffnet.

Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

(AWP)