Am Dienstag geht die Revision des beruflichen Vorsorgegesetzes (BVG) in die nächste Runde, diesmal im Nationalrat. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie Teilzeitbeschäftigte in der 2. Säule bessergestellt werden können. Er wird auch darüber beraten, was die Sanierung der 2. Säule kosten darf.
Die verschiedensten Modelle sind auf dem Tisch. Je nach Modell betragen die Gesamtkosten zwischen 42 und 58 Milliarden Franken – auf 21 Jahre. Pro Jahr sind das zwischen zwei und drei Milliarden Franken zusätzliche Mittel, die in die 2. Säule fliessen. Dies ist notwendig, weil wir länger leben und somit mehr Renten bekommen. Aufschlussreich ist aber folgendes: Laut Pensionskassenstatistik 2021 beliefen sich die Arbeitgeberbeiträge auf 30 Milliarden Franken; die Arbeitnehmerbeiträge hingegen bloss auf 21,3 Milliarden.
Was sagt uns dieser Zahlenvergleich? Auf den ersten Blick einmal, dass wir uns in der Schweiz über sehr grosszügige Arbeitgeber erfreuen können. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, höhere Beiträge zu bezahlen als Arbeitnehmer. Viele tun es trotzdem – und eben freiwillig. Ich bin mir nicht sicher, ob sich alle der betroffenen Arbeitnehmenden dessen bewusst sind und dies auch zu schätzen wissen.
Was auch gern vergessen geht: Bei der angesprochenen BVG-Revision geht es bloss um die gesetzlichen Mindestvorgaben, ums Obligatorium. Was über dem gesetzlichen Minimum ins System gepumpt wird, ist überobligatorisch; zum Beispiel eben jene Arbeitgeberbeiträge, die über die Mindestvorgaben hinausgehen.
Nun haben wir gehört, dass die Kostenfrage bei der Revision höchst umstritten ist. Insbesondere der Gewerbeverband kämpft gegen zu hohe Kostensteigerungen. Er war es auch, der den Kompromiss der Sozialpartner nicht unterstützen wollte. Wir wiederholen: Da ist die Arbeitgeberseite, die vor zu hohen Kosten warnt; und da sind die grosszügigen Arbeitgeber, die im überobligatorischen Bereich höhere Beiträge zahlen, als sie müssten.
Was jetzt? Wenn jetzt für den obligatorischen Teil höhere Beiträge zu Buche schlagen, könnten doch die Arbeitgeber die überobligatorischen Leistungen runterfahren, um so die höheren Kosten für den obligatorischen Teil aufzufangen. Das funktioniert leider nicht mal auf dem Papier. Der Grund liegt darin, dass wir Pensionskassen mit hohen und solche mit wenig oder gar keinen überobligatorischen Leistungen haben.
Gerade Gewerbebetriebe sind häufig minimal versichert. Stark steigende Sozialkosten gehen ihnen ans Lebendige. Aber auch jene Arbeitgeber, die sich grosszügige Leistungen der Pensionskasse leisten können, sind nicht erpicht darauf, überobligatorische Leistungen runterzufahren. Wenn nämlich ein Arbeitgeber mehr Geld in die 2. Säule pumpt, als er müsste, so tut er dies zwar freiwillig, aber nicht ganz selbstlos.
Die Arbeitgeber, sprich das Management, sind juristisch ebenfalls Arbeitnehmer und in der Pensionskasse versichert. Sie profitieren persönlich von grosszügigen Leistungen ihrer Pensionskasse. So will es das Kapitaldeckungsverfahren. Jeder spart für sich.
2 Kommentare
Danke für den Leserbrief, denn das sind Gründe, wieso viele Pensionskassen derart abkassieren. Auch von den Schwankungsreserven (Ueberdeckung von 10 und mehr Prozenten) erhalten die Versicherten meistens nichts.
Was sollte geändert werden ?
1. Der Koordinationsabzug sollte abgeschafft werden, damit alle
genügend versichert sind und mit Teilzeitarbeit nicht umgangen
werden kann.
2. Jeder Versicherte sollte seine PK selber frei wählen können, damit
Konkurrenz unter den Kassen die Leistungen verbessern. Damit
würden die schwarzen Schafe bald verschwinden.
Ohne diese Massnahmen bleiben die PK's ein Selbstbedienungsladen, denn wo sich solch grosse Vermögen anhäufen, sind die Risiken gross.
Das ist richtig, aber die Kosten für dieses System sind viel zu hoch. Die PK Versicherer (Banken und Versicherungen) schöpfen Milliarden ab. Sie verdienen bei den Versicherten (Verwaltungsgebühren), bei den Anlagen (Anlagegebühren), die Gewinne werden nur zum Teil weitergegeben. Viel fliesst in den Reserven und auch dort fallen Bearbeitungsgebühren an usw. Für Banken und Versicherungen ein goldenes Kalb. Das Anlagerisiko haben die Banken und Versicherer in der Zwischenzeit an die Stiftungen bzw. an die Versicherten weitergegeben.
Im Parlament reden die "Fachleute" wieder über eine Neuordnung der PK d.h. Rentenkürzungen. Seit 20 Jahren weiss man, dass wir ein demographisches Problem bekommen. Gemacht haben die Damen und Herren Politiker fast nichts, ach ja den Umwandlungssatz auf Geheiss der PK Betreiber immer mehr gesenkt. Zur Kosmetik hat man aber den Umwandlungssatz auf 6,8 % beim Obligatorium belassen, aber in der Zwischenzeit wird dieser mit einem Trick von vielen KP Betreibern (vor allem Versicherungen) umgangen (Lösung ummantelter Umwandlungssatz). So dass die Meisten neuen Rentner einen realen Umwandlungssatz von ca. 5 % erhalten. Das ist die Realität, und das verschweigt man den Leuten. Von einem Erhalt des Lebensstandards (1. und 2. Säule zusammen); wie es so schön im 3 Säulenprinzip heisst, sind wir weit entfernt. Und jetzt diskutiert man im Parlament, ob man den Rentnern den vollen Teuerungsausgleich auf der AHV bezahlen soll. Auf PK Renten gibt es keine Teuerung. Schande über unsere Politiker.