Die Anwälte der Beschuldigten versuchten am ersten Prozesstag vor Zürcher Obergericht, den Prozess zu verhindern. Einen Entscheid fällte das Gericht noch nicht.

Um halb acht Uhr hatte der Hauptakteur seinen Auftritt. Pierin Vincenz fuhr zusammen mit seinem Anwalt in einem schwarzen Kleinwagen vors Obergericht. Der gefallene Banker wirkte verhältnismässig entspannt. Er wolle «kämpfen, kämpfen, kämpfen».

Im Gerichtssaal gab es für ihn bisher nichts zu sagen. Die juristischen Vorfragen, die bei einem «normalen» Gerichtsprozess vielleicht eine oder zwei Stunden in Anspruch nehmen, dauerten in diesem Fall den ganzen Tag. Die Anwälte versuchten dabei ein letztes Mal, den Monster-Prozess zum Platzen zu bringen.

Vincenz' Anwalt argumentierte, dass die Vorwürfe verjährt seien und das Verfahren somit eingestellt werden müsse. Bei einem mutmasslichen Delikt gelte jener Zeitpunkt, an dem der Schaden erstmals eintrete - nicht der fortdauernde Schaden über Jahre.

Befragung von Vincenz am Dienstag

Der Anwalt von Vincenz' ehemaligem Kompagnon Beat Stocker argumentierte inhaltlich identisch. Auch er forderte, dass das Verfahren eingestellt werde, weil die Vorwürfe verjährt seien. Einen Entscheid fällte das Gericht noch nicht. Dies ist auch zu späterem Zeitpunkt möglich, allenfalls auch erst beim Urteil.

Weil die juristischen Vorfragen für Zuschauende gelinde gesagt unspannend sind, verliessen schon viele am Vormittag den Saal. Die Reihen lichteten sich. Mehr Spannung verspricht der zweite Prozesstag, wenn das Obergericht Vincenz, Stocker sowie die fünf Nebenbeschuldigten befragt. In einem Fall ist der Beschuldigte mittlerweile verstorben, weshalb sein Anwalt sprechen wird. Dort geht es den Erben primär um das gesperrte Millionenvermögen.

Bescheiden oder knapp bei Kasse?

Interessant dürften vor allem die Angaben über Vincenz' Vermögensverhältnisse und sein heutiges Leben sein, das im Tessin stattfinden soll. Auffallend ist, dass der einstige Star-Banker noch immer die gleiche Bally-Tasche mit rot-weissem Trageriemen trägt wie beim erstinstanzlichen Prozess vor vier Jahren.

Knappe Kasse oder absichtliches Bescheidenheits-Statement? Zu Angaben verpflichtet ist Vincenz jedoch nicht. Er kann die Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse auch schriftlich einreichen. Dies gilt auch für seinen ehemaligen Kompagnon Beat Stocker. Der ehemalige Aduno-Chef leidet an Multipler Sklerose und sitzt mittlerweile im Rollstuhl.

Der Gerichtsvorsitzende sagte zu Beginn, er habe noch nie eine Verhandlung mit so vielen Parteien durchgeführt. Zehn Prozesstage sind vorsorglich eingeplant. Wann das Obergericht das Urteil eröffnet, ist unklar, sicher nicht in den nächsten zwei Wochen.

Mit Firmenübernahmen bereichert

In erster Instanz sprach das Bezirksgericht Zürich im April 2022 harte Strafen aus: Vincenz wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Die beiden wurden unter anderem des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der passiven Bestechung schuldig gesprochen. Im Zentrum der Vorwürfe stehen Firmenübernahmen, bei denen sie sich unrechtmässig bereichert haben sollen.

Vincenz und Stocker sollen sich heimlich an Firmen beteiligt haben und anschliessend dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden, bei der Stocker als Geschäftsführer und Vincenz als Verwaltungsratspräsident tätig waren. Durch dieses Vorgehen sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.

«Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu»

Weiter geht es vor Obergericht um die Spesen des Ex-Bankers Vincenz. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, Geschäftskreditkarten für private Zwecke missbraucht zu haben und sprach von einer «Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu».

Vincenz rechnete Stripclub-Besuche, Reisen nach Dubai oder ein Tinder-Date über die Bank ab. Dies verteidigte er vor Gericht stets als «Beziehungspflege». Das Bezirksgericht kam jedoch zum Schluss, dass dies kaum im Interesse der Bank gewesen sei.

(AWP)