Im Zentrum des Verfahrens vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona steht eine ehemalige Compliance-Mitarbeiterin der Grossbank Credit Suisse. Ihr wird vorgeworfen, im Jahr 2016 den Transfer von mehr als 600.000 Franken kriminellen Ursprungs nach Abu Dhabi organisiert zu haben. Die Verantwortung ranghöherer Manager konnte laut der Anklageschrift nicht individuell nachgewiesen werden. Zwar habe die Geschäftsleitung die Compliance-Mitarbeiter unzureichend angewiesen und überwacht, die Staatsanwaltschaft habe dies jedoch keiner bestimmten Person zuordnen können.
Die Credit Suisse hatte 2013 Kredite von über zwei Milliarden Dollar an drei staatliche Unternehmen in Mosambik arrangiert. Die Kredite hatten dazu beigetragen, das afrikanische Land vor einem Jahrzehnt in den Bankrott zu treiben.
Auf Konten einer Gesellschaft bei der Credit Suisse gingen im Frühjahr 2016 rund 7,86 Millionen Dollar vom mosambikanischen Finanzministerium ein. Die Mitarbeiterin der Bank soll trotz Hinweisen auf eine kriminelle Herkunft der Gelder empfohlen haben, keine Meldung bei der Meldestelle für Geldwäscherei zu erstatten. Stattdessen sei die Geschäftsbeziehung beendet worden, wodurch die verbliebenen Gelder ins Ausland abflossen und damit gewaschen wurden. Die Bank meldete den Verdacht auf Geldwäsche der Anklageschrift zufolge erst 2019 der zuständigen Schweizer Behörde, nachdem Details des Skandals in US-Strafverfahren ans Licht gekommen waren.
Die Credit Suisse war 2023 in einer staatlich organisierten Notrettung von der UBS übernommen worden. Das Bundesstrafgericht hatte die Verfahren gegen die UBS im Zusammenhang mit dem Mosambik-Skandal im April eingestellt. Das Gericht kam zum Schluss, dass die UBS nicht für Verfehlungen der einstigen Rivalin haftbar sei. Diese Entscheidung kann noch angefochten werden.
(Reuters)

