Kunz rechnet daher mit Klagen gegen die Eidgenossenschaft, wie er in Interviews im "Blick" und den Tamedia-Titeln kund tat.
"Dass die CS-Aktionäre zum Deal gar nicht mehr gefragt werden, ist eine völlig aussergesetzliche Regelung", sagte Kunz etwa gegenüber dem "Blick". Noch am Freitag habe man der Öffentlichkeit gesagt, dass die Bank liquide sei und kein Notfall bestehe. An dieser Aussage, so Kunz, könnten die Grossaktionäre den Bund festnageln.
"Klagen werden kommen", ist der Professor deshalb überzeugt. Namentlich weil die Investoren bei der Festlegung des Übernahmepreises vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien. Im Interview mit den Tamedia-Titel sagte Kunz, dass beispielsweise mit Staatshaftungsklagen der arabischen Investoren zu rechnen sei.
Kunz sagte weiter, dass der Bundesrat mit der Anwendung des Notrechts sogar den Interessen des Landes schade. "In der Schweiz müssen Investoren ab jetzt damit rechnen, ohne rechtliche Grundlage enteignet zu werden", so Kunz gegenüber Tamedia. Das werde den Finanzplatz nachhaltig beschädigen.
In seinen Augen wäre der Schaden kleiner gewesen, wenn man die CS wie in den Too-big-to-fail-Regeln vorgesehen zerlegt hätte und nur den systemrelevanten Teil aufrechterhalten hätte.
(AWP)
3 Kommentare
wir haben die CS Bonds 3.50 CSG 18-99 und 3.875 CSG 17-99 für unsere Alte Versorgung gekauft.
Auf SIX und Credit Suisse Webpage stehten, sie sind Standard für Anleihen.
Heute habe ich erst mal gewusst, die gehörten zu AT1. Nach der Definition of capital in Basel III,AT1 sollt interest >6%.
Aber die Bonds sind nicht.
Der Kurs der CS wäre sowieso auf Null gegangen und der Schaden wäre grösser und die Aktionäre hätten gar nichts mehr. Da greifen keine normale Gesetze mehr. Was getan wurde, war dass einzig richtige für die Schweiz und den Finanzplatz. Die Schweizer Volkwirtschaft ist ein höheres Gut das beschützt werden muss, als der Aktionär der seine Risiken und Pflichten kennen muss. Man kann die Risiken eines Aktionärs nicht sozialisieren und die Gewinne privatisieren. Jeder Investor ist mündig und muss auf für seine Aktionen, hier Investitionen, Geradestehen. Sonst soll er die Fingen von der Börse lassen.
Eigentum ist das höchste Gut im Kapitalismus, es gibt dafür Regeln. Die CS hat diese Regeln erfüllt, bis zu letzt. Ich habe 2/3 meines Vermögens verloren. Wurde enteignet, ich hatte Optionen in meinem Besitz.
Man kann nicht sagen die Kapitalvorschriften werden eingehalten und den Laden schliessen. Was die Aktionäre damit machen ist Ihre Sache bis die Regeln verletzt werden, erst dann darf der Staat eingreifen.
Man kann auch keinen Räuber vor der Tat einsperren. Wenn man hätte helfen wollen, hätte man früher schon klar machen sollen, dass solange die CS die Kapitalvorschriften einhält , sie genügend liquidität bekommt, gleich wie in den USA gemacht worden ist. Es ging nur um Vertrauen.