Dies sind die Hauptaussagen einer vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) durchgeführten Studie, die am Donnerstag publiziert worden ist. Sie basiert auf einer Umfrage bei den Kantonen. Der Bund sprach selbst von einem «durchzogenen Bild».

Massnahme laut Bundesrat vertretbar

Der Bundesrat hatte vor gut einem Jahr die Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion in Kraft gesetzt. Von Oktober 2022 bis Ende März 2023 waren die Betreiber von bestimmten Wasserkraftwerken verpflichtet, die Restwassermengen zu reduzieren, damit mehr Wasser für die Stromproduktion zur Verfügung stand. Damit sollte die Versorgungssicherheit der Schweiz gestärkt werden.

Aufgrund der zeitlichen Beschränkung hatte der Bundesrat die Auswirkungen dieser Massnahme auf die Umwelt damals als vertretbar und im Vergleich zum volkswirtschaftlichen Nutzen als verhältnismässig eingestuft. Die Evaluation ergab nun aber, dass die Stromproduktion weniger stark erhöht werden konnte als erwartet. Sie erhöhte sich demnach insgesamt um 26 Gigawattstunden (GWh). Geschätzt worden war eine Mehrproduktion von 150 GWh.

Trockenheit hatte Einfluss

Für die grosse Differenz sieht der Bund mehrere Gründe. So hätten einige Wasserkraftwerke die Verordnung aus technischen Gründen nicht umsetzen können. Bei Kraftwerken in Grenzregionen hätten die ausländischen Behörden die Massnahme zudem nicht unterstützt.

Weiter sei die Massnahme einen Monat weniger lang als geplant umgesetzt. Schliesslich habe im Winter 2022/2023 eine kleinere Restwassermenge als angenommen zur Verfügung gestanden. Die Trockenheit habe mancherorts vermutlich negative Auswirkungen auf die Stromproduktion gehabt.

Negative Folgen für Fische

Einen negativen Effekt hatten die reduzierten Restwassermengen gemäss der Studie auf die Umwelt. In 8 von 15 analysierten Flüssen oder Bächen habe die Fortpflanzung von Fischen gelitten. Betroffen gewesen seien auch die gefährdeten Flussfische Nase und Äsche.

Allerdings ist gemäss der Untersuchung davon auszugehen, «dass erst bei einer langfristigen Anwendung der Regelung die Biodiversität irreversibel geschädigt worden wäre». Eine Bilanz im Detail sei aufgrund des vorliegenden Datenmaterials nicht möglich.

(AWP)