Die französische Wettbewerbsbehörde hat die Strafe gegen Rolex France, die Rolex Holding AG, die Stiftung Hans Wilsdorf und die Rolex AG verhängt, wie die Kartellwächter am Dienstag in einem Communiqué bekannt gaben. Die Geldbusse ist «mit einer Anordnung zur Kommunikation und Veröffentlichung verknüpft».

Die Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde hatten der Verband der Bijouterie Horlogerie und die Firma Pellegrin & Fils eingereicht. Diese sind der Auffassung, dass die Bestimmungen des selektiven Vertriebsvertrags, der die Vertriebshändler an Rolex France binde, eine vertikale Absprache sei, die den Wettbewerb einschränke. Die Behörde wies das Argument der französischen Rolex-Tochter zurück, welches das Verbot des Online-Verkaufs mit der Notwendigkeit rechtfertigte, Fälschungen und den Parallelhandel zu bekämpfen.

Die Wettbewerbshüter stellten fest, dass die Hauptkonkurrenten von Rolex den Online-Verkauf ihrer Produkte unter gewissen Bedingungen zuliessen, obwohl sie den gleichen Risiken ausgesetzt seien. Diese Ziele könnten durch weniger wettbewerbsbeschränkende Mittel erreicht werden, erklärten die Kartellwächter.

(AWP)