Die Wettbewerbsbehörde hat die Strafe gegen Rolex France, die Rolex Holding AG, die Stiftung Hans Wilsdorf und die Rolex AG verhängt, wie die Kartellwächter am Dienstag in einem Communiqué bekannt gaben. Die Geldbusse ist «mit einer Anordnung zur Kommunikation und Veröffentlichung verknüpft».
Die Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde hatten der Verband der Bijouterie Horlogerie und die Firma Pellegrin & Fils eingereicht. Diese sind der Auffassung, dass die Bestimmungen des selektiven Vertriebsvertrags, der die Vertriebshändler an Rolex France binde, eine vertikale Absprache sei, die den Wettbewerb einschränke. Die Behörde wies das Argument der französischen Rolex-Tochter zurück, welches das Verbot des Online-Verkaufs mit der Notwendigkeit rechtfertigte, Fälschungen und den Parallelhandel zu bekämpfen.
Die Wettbewerbshüter stellten fest, dass die Hauptkonkurrenten von Rolex den Online-Verkauf ihrer Produkte unter gewissen Bedingungen zuliessen, obwohl sie den gleichen Risiken ausgesetzt seien. Diese Ziele könnten durch weniger wettbewerbsbeschränkende Mittel erreicht werden, erklärten die Kartellwächter.
Schwerwiegendes Vergehen
Die Praktiken von Rolex seien schwerwiegend, befand die Behörde. Denn sie liefen darauf hinaus, einen Absatzkanal zum Nachteil der Konsumenten und Händler zu schliessen, während der Online-Vertrieb in den letzten 15 Jahren bei Luxusgütern, inklusive Uhren, deutlich gewachsen sei.
Rolex war lange einer der wenigen Hersteller, die keine eigenen Läden hatten, im Gegensatz zu Konkurrenten wie beispielsweise Swatch oder den Uhrenmarken des Genfer Unternehmens Richemont. Der grösste Luxusuhrenproduzent der Welt hat jedoch seine Strategie geändert mit dem Kauf des Luzerner Uhren- und Schmuckhändlers Bucherer im letzten Sommer. Mit Bucherer entwickelte Rolex auch den Internetverkauf von zertifizierten Occasionsuhren (Certified Pre-Owned).
Diesen Aspekt hat auch die französische Wettbewerbsbehörde erkannt: Rolex selbst habe gemeinsam mit einem seiner Detailhändler ein Programm zum Online-Kauf von gebrauchten Uhren entwickelt, deren Echtheit der Konzern garantiere. «Ein absolutes Verbot des Online-Verkaufs seiner Produkte kann daher nicht gerechtfertigt werden», erklärte die Wettbewerbskommission.
Vontobel-Analyst Jean-Philippe Bertschy glaubt nicht, dass sich das Geschäftsmodell von Rolex durch die Entscheidung ändern wird. Die Position und der Wert der Marke seien so stark, dass die Nachfrage in den nächsten Jahren hoch bleiben werde, sagte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.
(AWP)