«Wir beenden 2023 mit einem ermutigenden Momentum für unsere bilaterale Beziehung. Ich freue mich auf die nächsten Schritte im Jahr 2024», schrieb EU-Vize-Kommissar Maros Sefcovic auf dem Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter).

Der Mandatsentwurf basiere auf der mit der Schweiz während 18 Monaten erarbeiteten gemeinsamen Erklärung, schrieb die Brüsseler Behörde in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Vieles entspricht jenem, was bereits der Bundesrat am letzten Freitag kommunizierte: zum Beispiel dass der Anwendungsbereich des Landverkehrsabkommens nicht geändert werden soll. Damit bleiben die 40-Tonnen-Limite für LKWs und das Nacht- und Sonntagsfahrverbot bestehen.

Zu lesen ist aber auch, dass die EU-Kommission beim Unionsrecht eine «maximale Umsetzungsfrist» durch die Schweiz verlangt, um die Einheit von EU-Recht zu gewährleisten.

Schutzniveau von Entsandten

Bei der Personenfreizügigkeit pocht Brüssel auf das Diskriminierungsverbot. Gleichzeitig solle die EU aber «den Besonderheiten des schweizerischen Arbeitsmarktes Rechnung» tragen.

Aufgezählt werden die flankierenden Massnahmen, im Vergleich zu heute jedoch in abgewandelter Form, wie das der Bundesrat bereits am Freitag erklärt hatte.

Die Union könne auch vereinbaren, dass die Schweiz nicht an künftige Änderungen von Rechtsinstrumenten der Union im Bereich der Entsendung gebunden sei, «wenn diese das Schutzniveau der Entsandten erheblich schwächten» - insbesondere bei der Entlöhnung und den Zulagen, schrieb Brüssel weiter.

Die Nicht-Rückschrittsklausel

Ausserdem ist zu lesen, dass «in dem höchst unwahrscheinlichen Fall, dass die EU Rechtsvorschriften ändern oder einführen würde, die den Schutz der entsandten Arbeitnehmer erheblich schwächten oder verringerten», die Schweiz künftig nicht verpflichtet wäre, «sich diesen Änderungen anzuschliessen».

Bei diesem Paragraphen dürfte es sich, ohne dass es in der Empfehlung so genannt wird, um die von den Schweizer Gewerkschaften geforderte Nicht-Rückschrittsklausel handeln.

Definitive Mandate fehlen noch

Sowohl auf Seite der Schweiz wie auch auf EU-Seite dürfte es voraussichtlich zwei bis drei Monate dauern, bis das definitive Verhandlungsmandat steht. Erst dann können die Verhandlungen beginnen.

Die EU-Kommission drückt jedenfalls aufs Tempo. «Sobald die Verhandlungen aufgenommen sind, liegt es im Interesse der EU und der Schweiz, die wichtigsten Elemente rasch voranzubringen. Das in der gemeinsamen Erklärung genannte Ziel ist der Abschluss der Verhandlungen im Jahr 2024», schrieb Sefcovic auf X.

(AWP)