Die Kapitalanforderungen bezüglich Software und latenter Steuerguthaben sollten nicht über denen anderer grosser Finanzplätze liegen, wie es in einem am Dienstag veröffentlichten Brief der Wirtschaftskommission der grossen Parlamentskammer an die Schweizer Regierung hiess. «Die Verschärfungen müssen für das Schweizer Kapitalregime ein wettbewerbsfähiges Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen gewährleisten», so die Forderung, hinter die sich eine Mehrheit der Kommission stellte. Damit steigt der Druck auf die Regierung in Bern, einen wichtigen Teil der geplanten Regeln abzuschwächen, mit denen die grösste Bank des Landes nach der Notübernahme der Credit Suisse im Jahr 2023 krisenfester gemacht werden soll.

Zuvor hatten die Abgeordneten Spitzenvertreter der UBS und der Schweizerischen Nationalbank sowie den Chef der Finanzmarktaufsicht Finma angehört. Die Bedenken des Ausschusses betreffen insbesondere Regeln, die es der UBS verbieten würden, Software und latente Steuerguthaben als Teil ihres Kernkapitals anzurechnen. Allein die von dem Ausschuss kritisierte Änderung bei Software und Steuerguthaben könnte die Kapitalanforderungen der UBS nach Schätzungen der Regierung um rund neun Milliarden Dollar erhöhen.

Die EU lasse die Abschreibung von IT-Investitionen über drei Jahre zu, hiess es in dem Brief weiter. Auch bei den Steuerguthaben sei die EU grosszügiger als der Vorschlag der Regierung. Die Schweiz müsse darauf achten, «die gängige Praxis auf konkurrierenden Finanzplätzen nicht zu übertreffen – sowohl im Einzelnen wie auch im Ganzen.»

Die Regierung hatte im Juni Pläne vorgelegt, die die UBS zu einer Aufstockung ihres Kernkapitals um bis zu 26 Milliarden Dollar zwingen könnten. Mit dem Vorhaben soll die einzige verbliebene Grossbank des Landes krisenfester gemacht und eine Kernschmelze wie bei der Credit Suisse vermieden werden. Hauptelement ist neben Software und Steuerguthaben die vollständige Kapitalunterlegung ihrer ausländischen Tochtergesellschaften.

Die Bank hatte das 26-Milliarden-Dollar-Paket als «extrem» und schädlich bezeichnet. Eine Reihe von Schweizer Kantonen und Wirtschaftsverbänden äusserten während einer im September abgeschlossenen öffentlichen Konsultation ähnliche Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der UBS, wobei viele die Regierung dazu aufforderten, einen Rückzieher zu machen. Die Regierung muss nun entscheiden, ob sie angesichts des Widerstandes ihren Vorschlag abschwächt. Die Nachrichtenagentur Reuters hatte im September berichtet, dass die Schweiz und die UBS hinter verschlossenen Türen Kompromissbereitschaft signalisierten, was möglicherweise den Weg für niedrigere Anforderungen ebnen könnte. 

(Reuters)