Neu sollen im obligatorischen BVG 15 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes als Koordinationsabzug berechnet werden. Dieser Betrag wird in der zweiten Säule vom massgebenden Lohn (Bruttojahreslohn) abgezogen. So erhält man den versicherten Lohn. Heute liegt dieser Abzug fix bei knapp 25'100 Franken.

Dieser hohe Abzug führt dazu, dass Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen oder solche, die für mehrere Arbeitgeber arbeiten, ihr Einkommen nicht oder nur marginal in einer Pensionskasse versichern und damit keine Rente fürs Alter ansparen können. Dies trifft oft teilzeitarbeitende Frauen in Niedriglohnberufen.

Um mehr Menschen dieser Gruppen eine Pensionskasse zu ermöglichen, hat der Ständerat am Dienstag weiter entschieden, die Eintrittsschwelle von rund 21'500 auf gut 17'200 Franken zu senken. Künftig soll also bereits ab einem Mindestjahreseinkommen von 17'200 Franken in die Pensionskasse einbezahlt werden können. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat aber den Sparbeginn bei Alter 25 belassen und nicht auf 20 Jahre senken wie die grosse Kammer.

Das Herzstück der Vorlage sind jedoch die Übergangsmassnahmen für all jene, die durch die geplante Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent vor der Pensionierung nicht mehr genügend Alterskapital ansparen, diesen Rentenausfall von rund 12 Prozent also nicht mehr rechtzeitig kompensieren können. Nach der Begründung der insgesamt vier Kompensations-Varianten durch ihre jeweiligen Fürsprecher unterbrach Ratspräsidentin Brigitte Häberli (Mitte/TG) die Debatte. Wann sie fortgeführt wird, stand noch nicht fest.

Nach dem knappen Ja an der Urne zur AHV-Revision am 25. September stehen die bürgerlichen Abstimmungsgewinner im Parlament unter Druck, ihr Versprechen einzulösen, nun auch bei der zweiten Säule rasch vorwärts zu machen. Das Versprechen lautet, nun auch die Benachteiligung der Frauen in der beruflichen Vorsorge aus der Welt zu schaffen. Teilzeitangestellte und Personen mit kleinen Einkommen sollen besser gestellt werden.

Über den Diskussionen hängt das Damoklesschwert eines Referendums. Dieses haben die Gewerkschaften bereits angedroht, sollten die Räte den zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Kompromiss nicht unterstützen. Auch der Bundesrat hat sich hinter diesen Vorschlag gestellt, der Zuschläge für sämtliche Neurentner vorsieht.

(AWP)