Der Vorwurf: zu hohe Gebühren und ein «Missbrauch relativer Marktmacht». Der Detailhandelsverband verlangt daher von der Wettbewerbskommission Weko, dass diese die Gesetzeskonformität der von Twint verlangten Gebühren prüft.
Hinsichtlich Missbrauch der Marktmacht moniert die Swiss Retail Federation, dass Schweizer Händler von Twint abhängig seien, weil ein Ausweichen auf andere Unternehmen nicht möglich sei, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst.
Störend sind laut dem Detailhandelsverband aber vor allem die hohen Gebühren und das daraus resultierende «Preis-Leistungs-Verhältnis». Die «zu hohen» Gebühren können gemäss Swiss Retail Federation nicht einfach an die Kundschaft weitergeben werden.
Von der Prüfung durch die Weko erhofft sich der Verband die Einleitung einer formellen Untersuchung. Ob es zu diesem Schritt kommt, hänge aber davon ab, ob die Weko genügend Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Twint sieht.
Die Swiss Retail Federation vertritt den schweizerischen Detailhandel ohne die Grossverteiler. Repräsentiert werden den Angaben nach 1900 Detailhandelsunternehmen mit 6800 Standorten in der Schweiz.
(AWP)