Die ‌Behörde untersuche ⁠die Abschaffung der Funktion «Choice Screen» auf Android-Geräten in ⁠der Schweiz, teilte die Weko am Dienstag mit. Über diesen ‌Auswahlbildschirm können Nutzer bei der Ersteinrichtung ‌eines Mobilgeräts eine ​Standard-Suchmaschine festlegen. Google habe diese Funktion in der Schweiz vor kurzem abgeschafft, während sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin verfügbar sei. Dadurch werde für Nutzer in ‌der Schweiz standardmässig die Suchmaschine Google Search voreingestellt.

Die Weko will nun prüfen, ob Anhaltspunkte für eine unzulässige ​Wettbewerbsbeschränkung nach dem Schweizer Kartellgesetz vorliegen. ​Demnach spielen Standardeinstellungen in digitalen ​Märkten eine entscheidende Rolle. Durch den Wegfall des Auswahlbildschirms könnte ‌die Sichtbarkeit von Konkurrenten eingeschränkt und der Markteintritt für andere Suchmaschinen erschwert werden. Zudem führe die ​Praxis ​zu einer Ungleichbehandlung von Nutzern ⁠in der Schweiz im ​Vergleich zum EWR, obwohl ⁠dort vergleichbare Wettbewerbsbedingungen herrschten. Die Ergebnisse des Verfahrens ‌könnten auch für die Beurteilung von Praktiken im Zusammenhang mit Voreinstellungen auf anderen Mobilgeräten ‌von Interesse sein, hiess es weiter.

(Reuters)