Durch einen Markenschutz soll das Original klar von Nachahmer-Produkten abgegrenzt werden, wie Urs Schluechter, Direktor Emmentaler Switzerland, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte. Damit sollten die Schweizer Qualität, die Wertschöpfung für die heimischen Käser und ein Stück kulturelle Identität geschützt werden.

Die Sortenorganisation möchte sicherstellen, dass der Name «Emmentaler» in Alleinstellung exklusiv für Emmentaler AOP Käse aus der Schweiz steht, erklärte Schluechter weiter. Dafür liess sie den Namen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum eintragen.

Die Europäische Kommission verweigert aber seit Januar 2025 den Schutz des Namens. In ihrem Durchführungsbeschluss begründet die Kommission in Brüssel den Entscheid damit, dass der Name historisch und kulturell mit einem grösseren geografischen Gebiet als nur der Schweiz verbunden sei. Der Name «Emmentaler» gelte in der EU als Gattungsbezeichnung.

Abkommen über Käsebezeichnungen

Gegen den Beschluss der EU-Kommission reichte Emmentaler Switzerland im April 2025 beim Gericht der EU eine Klage ein. Der Begriff «Emmentaler» sei durch mehrere völkerrechtliche Vereinbarungen als geografische Ursprungsbezeichnung geschützt, hiess es darin.

Ein entsprechendes internationales Abkommen wurde 1951 im italienischen Stresa unterzeichnet. «Damit sei seit den 1950er-Jahren völkerrechtlich anerkannt, dass die Bezeichnung 'Emmentaler' in Alleinstellung für Käse der Schweiz vorbehalten sei. Das sei von italienischen Gerichten bereits bestätigt worden», war weiter zu lesen.

Mit der Historie argumentiert ebenfalls das österreichische Bundesministerium für Landwirtschaft, das beim Gericht einen Antrag auf Zulassung als Streithelfer der EU-Kommission einbrachte, wie die Behörde vergangenen Donnerstag mitteilte. So werde Emmentaler mindestens seit dem Jahr 1936 in Österreich produziert und vermarktet.

Emmentaler gemäss Pflichtenheft

Die Sortenorganisation möchte, dass Emmentaler, der ausserhalb der Schweiz produziert wird, mit der Angabe des Produktionslandes oder der -region deklariert werde. «Zum Beispiel 'Emmentaler aus Österreich'», sagte Schluechter.

In der Schweiz ist Emmentaler mit einer Ursprungsbezeichnung (GUB/AOP) geschützt. So muss der Käse den Anforderungen eines Pflichtenheftes des Bundesamtes für Landwirtschaft entsprechen.

Es regelt nebst dem Herstellungsort etwa auch die Grösse, das Gewicht und die Lochung des Käses. Gemäss dem Pflichtenheft umfasst das geografische Gebiet nicht nur das Berner Tal, in welchem die Emme fliesst, sondern erstreckt sich von Freiburger Bezirken bis zum Bodensee.

(AWP)