Nachdem die EU die Schweizer Börsenregulierung nicht mehr als gleichwertig anerkennt, wird die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse ins ordentliche Recht überführt. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat zugestimmt. Die Überführung des befristeten Schutzes der Börsenäquivalenz ins ordentliche Recht war nötig, weil er sonst ersatzlos ausser Kraft tritt und die EU bisher die Schweizer Börsenregulierung nicht als gleichwertig anerkannt hat. Die Massnahme wird nun im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Finfrag) verankert.

Die EU hatte die Anerkennung der Börsenäquivalenz auf Ende Juni 2019 auslaufen lassen. Die Schweiz aktivierte deshalb die Schutzmassnahme, welche die Grundlage bildet, dass Firmen aus der EU weiterhin Aktien von Schweizer Unternehmen an der Schweizer Börse handeln können.

Zunächst verlängerte der Bundesrat die Schutzmassnahme zur Börsenäquivalenz auf Verordnungsstufe bis Ende 2025. Die Massnahme ist auch nach der Überführung ins Finfrag befristet.

Ändern sich die Gegebenheiten in der EU oder anerkennt die EU die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung wieder, lässt sich die Massnahme ausser Kraft setzen. Der Bundesrat gibt sich überzeugt, dass die Schweiz die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Anerkennung der Gleichwertigkeit der Börsenregulierung in der EU erfüllt und strebt eine unbefristete Börsenäquivalenz an.

Der Nationalrat hiess die Anpassung des Finfrag mit 184 zu 0 Stimmen gut. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.

(AWP)