Der 48-Jährige wurde wegen des Vorwurfs der Gläubigerschädigung zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt, wie die Richterin am Landesgericht Innsbruck am Mittwoch bekannt gab. Benkos mitangeklagte Ehefrau Nathalie wurde hingegen freigesprochen. Benko und seine Frau hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Eine bedingte Haftstrafe bedeutet, dass das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängt, die nicht sofort vollstreckt wird, sondern zur Bewährung ausgesetzt wird.
In dem Verfahren ging es um 120.000 Euro Bargeld sowie elf teure Uhren, Manschettenknöpfe und weitere Wertgegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro. Diese sollen in einem Tresor versteckt und so den Gläubigern vorenthalten worden sein. Benkos Ehefrau Nathalie soll ihm dabei geholfen und den Tresor besorgt haben. Beide plädierten auf «nicht schuldig» und verweigerten persönliche Stellungnahmen sowie die Beantwortung von Fragen im Gerichtssaal. Ursprünglich waren für das Verfahren zwei Prozesstage vorgesehen.
Der Schöffensenat erkannte Benko teilweise schuldig in Bezug auf die Uhren, sprach ihn aber frei in Bezug auf das angeblich versteckte Bargeld und andere Gegenstände. Da der Schaden unter 300.000 Euro lag, kam ein geringerer Strafrahmen zum Tragen.
Benkos Anwalt Norbert Wess bezeichnete die Vorwürfe vor Gericht als «reinen Hokuspokus». Mehrere der Uhren seien Geschenke an Benkos damals sechs und elf Jahre alten Söhne gewesen. Das Ehepaar habe sich zudem gegenseitig Uhren geschenkt, darunter Modelle von Patek Philippe, Hublot und Omega. Den Umstand, dass die Gegenstände im Haus einer Verwandten lagen, erklärte der Anwalt von Nathalie Benko mit einem bevorstehenden Umzug. Der Tresor wurde etwa zu dem Zeitpunkt gekauft, als Benko im März 2024 Insolvenz anmeldete.
ZWEITE VERURTEILUNG
Benko stand damit zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen vor Gericht. In einem ersten Prozess war er im Oktober wegen desselben Delikts zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Delikt der betrügerischen Krida aus dem österreichischen Strafrecht entspricht in Deutschland dem Bankrott mit Betrugsabsicht. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Benko hat Berufung eingelegt.
Der gebürtige Tiroler war nach der Insolvenz seines Handels- und Immobilienkonzerns Signa im November 2023 in den Fokus der Ermittler geraten. Seit Januar sitzt er in Untersuchungshaft. Damit hat er schon fast ein Jahr seiner Haftstrafe abgesessen.
Die Signa-Pleite gilt als die grösste in der Geschichte Österreichs. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Benko und weitere Personen in mehr als einem Dutzend Fällen. Mit weiteren Anklagen wird gerechnet. Der mutmassliche Gesamtschaden wird auf rund 300 Millionen Euro beziffert. Auch in Deutschland und Italien laufen Ermittlungen.
(Reuters)
