Sie rekurriert gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Zug vom 27. Oktober 2016. Dieses hatte damals die Anfechtungsklage der SWH gegen die Beschlüsse der Generalversammlung 2015 abgewiesen.

Das nun eingereichte Rechtsbegehren verlange, das Urteil der Vorinstanz aufzuheben und die Beschlüsse der Generalversammlung der Sika vom 14. April 2015 als ungültig zu erklären, teilt die SWH am Dienstag mit. Denn diese Beschlüsse seien einzig aufgrund einer unzulässigen Stimmrechtsbeschränkung zulasten der SWH zustande gekommen.

Saint-Gobain will bekanntlich 2,75 Milliarden Franken für den Kauf der privilegierten Familienaktien bezahlen, die mit einem Anteil von 16% die Kontrollmehrheit von knapp 53% garantieren. Dagegen wehren sich die Sika-Führung und Minderheitsaktionäre. Mit einer Beschränkung der Stimmrechte - der sogenannten Vinkulierung - hat der Verwaltungsrat die Übernahme bislang blockiert. Ende Oktober entschied das Zuger Kantonsgericht, dass diese Stimmrechtsbeschränkung an der Generalversammlung vom vergangenen Jahr rechtens war.

Die Sika-Führung schlug der SWH in der Folge vor, selbst das Aktienpaket der Familie zu kaufen. Von der Familie hiess es aber, sie sei weiterhin an den Vertrag mit Saint-Gobain gebunden.

(AWP)