Gegen Relief sei eine Busse in der Höhe von 125'000 Franken ausgesprochen worden "wegen einer vorsätzlichen und grobfahrlässigen Verletzung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität", teilte SIX Exchange Regulation (SER) am Dienstag mit.

SER hatte die entsprechende Untersuchung im Juni 2021 im Anschluss an eine Voruntersuchung eröffnet. Einerseits ging es um den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ablehnung der Wahl eines Verwaltungsrats, der durch die GV gewählt worden war.

Andererseits wurde der Zeitpunkt der Bekanntgabe mehrerer anderer Ad hoc-Mitteilungen untersucht. Deren Inhalt wurde laut SER jeweils von einem Vertragspartner von Relief vorgängig veröffentlicht. Die Untersuchungen betrafen den Zeitraum von März 2020 bis Juli 2022.

Die Sanktionskommission der SIX erachtet die Schwere des Verschuldens und die Schwere der Verletzung im Fall der verspäteten Mitteilung der Ablehnung der Wahl als "sehr schwer" bzw. in den Fällen der mehrfach verspäteten Mitteilung kursrelevanter Tatsachen als "schwer" 

Da Relief Therapeutics auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet habe, sei der Entscheid der Sanktionskommission rechtskräftig, heisst es.

(AWP)